Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Erstellt am: 15.11.2002 | Stand des Wissens: 17.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Instrument der Verkehrspolitik in Deutschland, mit dem ein Rahmen für die langfristige Investitionsplanung im Bereich der überregionalen Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Schienenwege und Eisenbahnen des Bundes, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen) festgelegt wird. Sie wird von der Bundesregierung aufgestellt und vom Bundeskabinett für einen überschaubaren Zeitraum (in etwa 10 Jahre) beschlossen. Neben der Bundesregierung zählen unter anderem auch externe Gutachter, Länder, Verbände und Interessensgruppen zu den Akteuren der BVWP. Auf der Grundlage des BVWP verabschieden Bundestag und Bundesrat die Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger (Bundesschienenwegeausbaugesetz [BSWAGa], Fernstraßenausbaugesetz [FStrAbGa], Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes [Bund16b]).
Der BVWP wurde Anfang der 1970er Jahre in Deutschland eingeführt. Seither wurden sechs Bundesverkehrswegepläne in den Jahren 1973, 1979, 1985, 1992, 2003 und 2016 beschlossen. Der aktuelle BVWP erstreckt sich über den Zeitraum von 2016 bis 2030. Der 2016 veröffentlichte BVWP trägt nicht die Jahreszahl des Beschlussjahres im Namen, sondern ist nach dem Ende des Planungshorizont 2030 benannt. Ein neuer Bundesverkehrswegeplan ist momentan nicht in Bearbeitung, allerdings werden die Bundesverkehrswegepläne alle 5 Jahre überprüft [BMVI16d].
Die Aufgabe des BVWP ist die Information über den Zustand und die Perspektiven der Verkehrsinfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland für die Parlamente, Regierungen, Spitzenverbände und Öffentlichkeit in Deutschland und im näheren Ausland. Sie hat als Investitionsrahmenplan keinen bindenden Charakter, sondern bildet vielmehr die Grundlage für die Novellierung der Verkehrswegeausbaugesetze (Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundesfernstraßenausbaugesetz) [Sch03, S. 516]. Der BVWP ermittelt lediglich Projekte, die wirtschaftlich vorteilhaft sind. Er trifft keine Aussage über die Finanzierung und nennt keinen konkreten Zeitpunkt eines Projektes.
Das maßgebliche Mengengerüst für die Bewertung der Projekte des BVWP bildet die Gesamtverkehrsprognose für ein ausgewähltes Szenario. Dem aktuellen BVWP 2030 liegt die Verkehrsprognose 2030 zu Grunde [BMVI13a; BMVI14v].
Das Ergebnis des BVWP ist eine Prioritätenreihung von Projekten bzw. Vorhaben. Diese werden unterschieden in "laufende und fest disponierte Projekte (FD)" und "laufende und fest disponierte Projekte-Engpassbeseitigung (FD-E)", "Vordringlicher Bedarf (VB)" und "Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E) sowie "weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" und "Weiterer Bedarf (WB)" [BMVI16d].
Voraussetzung eines Projektes für die Aufnahme in die Liste ist die nachgewiesene wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit. Zu diesem Zweck wurde eigens für den BVWP ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren entwickelt, das auf einer Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) basiert und durch eine Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) und eine Umweltrisikoeinschätzung (URE) mit FFH-Verträglichkeitsprüfung ergänzt wird [BMVI14x].