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Fluglärmbereich

Erstellt am: 12.11.2002 | Stand des Wissens: 14.07.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Zur Feststellung des Fluglärmbereichs um Flughäfen müssen einige Starts über einen festen Überflugpunkt sowie eine Reihe von Landeanflügen absolviert werden. Im ersten Fall wird der Lärm direkt unter dem Flugweg und seitlich, im zweiten Fall nur unter dem Flugweg gemessen. Die Entfernung der dafür vorgesehenen Messpunkte ist genau definiert und in allen internationalen Regelungen gleich. Flughafenbetreiber sind in Deutschland laut Luftverkehrsgesetz verpflichtet, eine Fluglärmüberwachungsanlage zu betreiben. Rund um die Flughäfen sind unter den An- und Abflugstrecken mehrere Stellen zur Messung eingerichtet, wo Schallpegelmesser die Lärmwerte aufnehmen.

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm werden in der Umgebung von Flughäfen Lärmschutzbereiche festgelegt. Nach dem Maße der Lärmbelastung werden diese Bereiche in verschiedene Schutzzonen unterteilt: für den Tag zwei und eine für die Nacht (von 22 bis 6 Uhr). [BDL23d]

Die Fluglärmkontur wird als eine charakteristische Größe für die Lärmbestrahlung der Flughafenumgebung verwendet. Sie ist definiert als die Fläche innerhalb der Konturen eines konstanten Lärmpegels. [BMU01]

Zum Fluglärmbereich sind noch Flugerwartungsgebiete zu zählen. Diese Gebiete sind gemäß internationalen Richtlinien festgelegte Korridore nach Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Von diesen Korridoren darf aus Sicherheitsgründen, wie zum Umfliegen eines Schlechtwettergebietes, nur auf Anweisung der Flugsicherung nach Erreichen einer Mindesthöhe von 5000 Fuß abgewichen werden.
Glossar
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Emissionen im Luftverkehr (Stand des Wissens: 14.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?20489
Literatur
[BDL23d] Passiver Schallschutz schützt vor unvermeidbarem Lärm, 2023
[BMU01] k.A. Laut ist out-Lärmbekämpfung in Deutschland, 2001/08
[HaKa06] Karlheinz Haag Verkehrslärm und Minderungspotenziale - Luftverkehr, 2006
Glossar
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?20155

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 11:06:59