Staatliche und kommunale Maßnahmen für Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr
Erstellt am: 12.10.2004 | Stand des Wissens: 21.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Förderung von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr bedarf unterstützender Rahmenbedingungen durch Staat und Kommune.
Fahrgemeinschaften (Car Pools) haben in den USA eine wesentlich größere staatliche Aufmerksamkeit und Unterstützung als in Deutschland erlangt. Dabei waren die Benzinknappheit sowie die Luftverschmutzung die zentralen Auslöser [Reinke85; DHHK98].
Wesentliche Bereiche, in denen der Staat tätig werden kann sind verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie:
Wesentliche Bereiche, in denen der Staat tätig werden kann sind verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie:
- die Ausweisung von Fahrgemeinschaftsfahrspuren ("HOV-lanes"),
- die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und
- die Bereitstellung von Stellplätzen im Straßenraum.
Diese können und sollten durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden, wie zum Beispiel [Schä02, Reinke85, Reink94, DHHK98]:
- die Finanzierung regionaler und betriebsübergreifender Vermittlungsstellen (Pendlernetz),
- Werbekampagnen,
- die Integration von Vermittlungen von Fahrgemeinschaften in Mobilitätszentralen,
- die Erhöhung der Fahrtkosten im Motorisierten Individualverkehr (MIV),
- eine Initiierung von Vorbildprojekten (Forschungsbegleitung) und
- die Verbesserung steuerlicher Randbedingungen (steuerfreie Zuschüsse für Fahrgemeinschaften durch Arbeitgeber).
Der Bund hat Fahrgemeinschaften bei der Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale (indirekt, aufgrund von Initiativen des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) mitgefördert. Es wird teilweise vermutet, dass dieses Vorgehen vor allem zu einer Legalisierung der praktizierten Abrechnung bei der Einkommenssteuer geführt hat und weniger zu maßgeblichen Verhaltensänderungen bei der Verkehrsmittelwahl im Berufsverkehr [GeRo01].