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Staatliche Stellen

Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Das Chicagoer Abkommen zur Internationalen Zivilluftfahrt aus dem Jahr 1944 bildet die Grundlage für die internationale Zusammenarbeit in der zivilen Luftfahrt. Hieraus entwickelte sich die heutige Form der im kanadischen Montreal ansässigen Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die rechtlich eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist und mittlerweile über 190 Mitgliedsstaaten umfasst. Aufgabe der ICAO ist die Definition und Herausgabe von Standards und empfohlenen Verfahren (SARPs) in der zivilen Luftfahrt. An diesen, in Form von ICAO Anhängen veröffentlichten Handlungsempfehlungen, orientieren sich die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Vorgaben zur Flugsicherheit. Die verschiedenen Anhänge erstrecken sich thematisch vom Personal Licensing (Anhang 1) bis hin zum Safety Management (Anhang 19). Aus europäischer Perspektive werden die dort definierten Empfehlungen zunächst an die Europäische Union weitergegeben, die daraus Verordnungen ableitet, welche dann als Basis für die Sicherheitsprogramme der Nationalstaaten dienen. An diesen Programmen richten wiederum alle nationalen staatlichen Stellen ihre Maßnahmen und Handlungen aus [BMI10a].
Die organisatorische Aufteilung von Verantwortlichkeiten bezüglich der Luftsicherheit in Deutschland ist in Abbildung 1 dargestellt. Als verantwortliche Ministerien auf Bundesebene haben das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesverkehrsministerium (BMDV) jeweils eine zentrale Rolle inne, da die behördlichen Aufgaben hinsichtlich der Luftsicherheit in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen angesiedelt sind. Als eine dem BMDV zugeordnete Bundesbehörde überwacht das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gemäß § 16 Abs. 3 LuftSiG Luftfahrtunternehmen sowie Beteiligte der Lieferkette, wie beispielsweise Versender oder Transporteure.
Mit den übrigen Aufgaben von Luftsicherheitsbehörden nach Verordnung (EG) Nr. 300/2008 [EG/300/2008], das heißt Organisation und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen, sind die Bundesländer im Auftrag des Bundes betraut. Die Aufsicht liegt dabei gemäß § 16 Abs. 4 LuftSiG beim BMI, das in dieser Funktion die oberste Luftsicherheitsbehörde darstellt.
Zur Ursachenermittlung von Unfällen und schweren Störungen im Flugbetrieb kommt gemäß Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zum Einsatz, die als Bundesbehörde organisatorisch ebenfalls beim BMDV angesiedelt ist [BFU18a].
Für die konkrete Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs ("Security") ist die Bundespolizei zuständig, was in einer entsprechenden Wissenslandkarte näher erläutert ist.
Verteilung von Verantwortlichkeiten unter  den von der Luftsicherheit in Deutschland betroffenen Organisationen in ANlehnung an.pngAbb. 1: Verteilung von Verantwortlichkeiten unter den von der Luftsicherheit in Deutschland betroffenen Organisationen in Anlehnung an [BMI10a]
Durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky - SES) treibt die Europäische Union (EU) zusammen mit ihren Mitgliedsstaaten eine Harmonisierung der unterschiedlichen Luftverkehrsgesetze und die Entwicklung einer hochleistungsfähigen Flugsicherheitsinfrastruktur voran [EuKom16a].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flugsicherheit (Safety) (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?484059
Literatur
[BFU18a] Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) (Hrsg.) Homepage der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU, 2018
[BMI10a] Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP), 2010
[BMVI18a] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Aufgaben der Flugsicherung, 2018
[DFS18c] DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Hrsg.) SES II, 2018
[EuCo23] EUROCONTROL - European Organisation for the Safety of Air Navigation (Hrsg.) What we do, 2023
[EuKom16a] Europäische Kommission (Hrsg.) Europäisches Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation (SESAR), 2016/02/08
[EuKom18a] Europäische Kommission (Hrsg.) Single European Sky II, 2018
Rechtsvorschriften
[EG/300/2008] Verordnung (EG) Nr. 300/2008
[FlUUG] Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG
[LuftSiG] Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Glossar
Versender Versender (auch Verlader genannt) sind Unternehmen, die Transportleistungen und verwandte logistische Dienstleistungen für ihre Sendungen nachfragen.
SES
Single European Sky ist die Bezeichnung für ein Programm zur Harmonisierung der europäischen Flugsicherungen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.
Transporteur Transporteure (auch Frachtführer genannt) führen den physischen Transport aus.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483803

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 07:14:52