Forschungsinformationssystem des BMVI

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Erstellt am: 01.09.2004 | Stand des Wissens: 03.09.2021
Zitiert als:   [BDSG]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundesgesetz
Datum des Inkrafttretens:   2017/06/30
Internet-Quelle:   https://www.gesetze-im-internet.de/ (03.09.2021)
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Zuletzt geändert: Änderung durch Art. 10 G v. 23.6.2021 I 1858 (Nr. 35) (dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet)
Das neukonzipierte BDSG ergänzt ab dem 25. Mai 2018 die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) um die Bereiche, in denen die EU-Verordnung den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume belässt. Daneben werden mit dem BDSG wesentliche Teile der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz) umgesetzt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?103719

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 10:41:50