Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen
und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das EBA ist eine selbstän- dige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der
Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Das EBA überwacht, ob die Eisenbahnen grundlegende Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Bestimmungen einhalten.
Das gilt für den Bau von Eisenbahnanlagen ebenso wie für die Instandhaltung und den Betrieb von Fahrzeugen und
Infrastruktur einschließlich der Signalanlagen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen mehr als zwei Drittel aller
Eisenbahnunternehmen in Deutschland.
Insgesamt beaufsichtigt das Eisenbahn-Bundesamt mehrere Hundert Unternehmen, ein Streckennetz von mehr als 30.000
Kilometern und etwa 270.000 Schienenfahrzeuge. Neben der allgemeinen Eisenbahnaufsicht gehören zu den Aufgaben des
EBA die Zulassung von Fahrzeugen und von Schieneninfra- struktur, die Planfeststellung, die Kapazitätsüberwachung
der Infrastruktur und die Bewilligung von Finanzmitteln, die der Bund im Schienenverkehr auf Grundlage von
gesetzlichen Regelungen oder von Förderrichtlinien zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegen dem EBA die
Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Das EBA ist zudem die
nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr.
Seit August 2015 hat das EBA Aufgaben im Bereich der Ressortforschung übernommen. Auch im Eisenbahnbereich brauchen
Politik und Gesellschaft wissenschaftsbasierte Beratung. Die Weiterentwicklung des Wissens unterstützt nicht nur
das EBA bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben, es soll auch die für den Schienensektor wichtige
praxisbezogene Umsetzung von Innovationen voranbringen, um den Verkehrsträger Schiene insgesamt zu stärken.
Das EBA ist Bestandteil des BMVI-Expertennetzwerks.