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Flugzeuglärmvorschriften

Erstellt am: 29.07.2004 | Stand des Wissens: 21.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Bei der Zulassung von Flugzeugen muss der Nachweis geführt werden, dass das Luftfahrzeugmuster nicht die geltenden Lärmgrenzwerte überschreitet. Als erstes hat die amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) mit der Federal Acquisition Regulation (FAR) Part 36 im Jahr 1971 eine Vorschrift zur Begrenzung des maximalen Startlärms geschaffen.

International wurden die Lärmvorschriften nach der Einführung der ersten Generation von Strahlflugzeugen durch die Richtlinien der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organisation, ICAO) geregelt. Diese Maßgaben wurden von den Mitgliedsstaaten in die nationale Gesetzgebung übernommen. Die Standards beziehen sich auf die Lärmentwicklung der Flugzeugtriebwerke an festgesetzten Start-, Lande- und Überflugmesspunkten (sogenannter LTO-Zyklus, engl.: Land/Take-off-Cycle) und werden in Dezibel gemessen. Festgelegte Größen dürfen hier nicht überschritten werden. In Tabellenwerken sind die erfassten Lärmwerte ausgeführt, die dann als Grundlage für die Bestimmung der Lärmzulassungskategorien oder für die Festlegung von Landegebühren herangezogen werden können [AC36-1H].

Die geforderten Grenzwerte wurden immer weiter verschärft, nachdem ersichtlich wurde, dass durch technische Neuerungen Lärmminderungen herbeigeführt werden können. Zur Unterscheidung verschiedener Lärmklassen wurden festgelegte Kapitel, sogenannte Chapter (beziehungsweise US-amerikanisch: Stages) eingeführt. In Europa wurden die nationalen Bestimmungen durch die Joint Aviation Authorities (JAA) weitestgehend angeglichen und seit Inkrafttreten der European Aviation Safety Agency (EASA) durch Selbige geregelt.

Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt für in Deutschland registrierte Luftfahrzeuge Lärmzeugnisse, wenn die Lärmgrenzwerte nach den Lärmschutzforderungen für Luftfahrzeuge eingehalten werden. Vorgesehen ist die Erteilung für Flugzeuge mit Strahlturbinenantrieb, Propellerflugzeuge über 5,7 Tonnen beziehungsweis 9 Tonnen Starthöchstmasse beziehungsweise für Motorsegler und Propellerflugzeuge bis 9.000 Kilogramm [LBA99a].

Die Daten, Betriebsgrenzen und Ausrüstung der Luftfahrzeuge sind durch einen Luftfahrttechnischen Betrieb zu bestätigen. Das Lärmzeugnis verliert bei Änderungen am Flugzeug, die einen Einfluss auf die Lärmerzeugung haben, seine Gültigkeit. Außerdem ist das Mitführen des Zeugnisses für Luftfahrzeuge mit Strahlturbinenantrieb nach der Luftverkehrs-Ordnung vorgesehen.
Glossar
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Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Lärmminderung (Stand des Wissens: 13.12.2016)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?97653
Literatur
[BCAG03a] k.A. Karte-Zeitschiene der Entwicklung der Fluglärmbestimmungen-Timeline of Aircraft Noise Certification and Phaseout Rules, 2003/01
[LBA99a] k.A. Bekanntmachung über Lärmzeugnisse für motorgetriebene Luftfahrzeuge vom 27.4.1999 (NfL II - 56/99), 1999/04/27
Rechtsvorschriften
[AC36-1H] Advisory Circular 36-1H
[Annex16/1] ICAO-Annex 16 (Environmental Protection) to the Convention on International Civil Aviation / Volume I - Aircraft Noise
[JAR-36] JAR-36: Aircraft Noise
Glossar
EASA Die European Aviation Safety Agency (EASA) ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EU). Die EASA wurde am 15. Juli 2002 gegründet. Sie bereitet Gesetzesvorschläge vor und berät Kommission und Mitgliedstaaten der EU zum Thema Flugverkehr. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Harmonisierung und Umsetzung geeigneter Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt für das gesamte EU-Gebiet.
FAA Die Federal Aviation Administration (FAA) ist die Bundesluftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA).
dB(A) Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?97638

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 20:42:48