Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Unfallgeschehen mit schweren Lkw über 12 t

Erstellt am: 06.05.2004
Autoren:   Assing, K.
Erscheinungsjahr / -datum:   2004
Veröffentlicht in:   Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft M 156
Herausgeber:   Bundesanstalt für Straßenwesen
Verlag / Ort:   Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Postfach 10 11 10
D-27511 Bremerhaven
Zitiert als:   [Assi04]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?85368

Gedruckt am Mittwoch, 1. Mai 2024 08:19:42