Anforderungen der Akteure
Erstellt am: 28.04.2004 | Stand des Wissens: 07.11.2017
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Bei der Planung und Realisierung von Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf sind die Belange vieler Akteure zu berücksichtigen. Meist sind dies jedoch vielschichtige und oft gegenläufige Einzelinteressen, welche privat und öffentlich sind. Eine umfassende Definition der Belange ist daher meist unmöglich, sodass im Rahmen von Einzelfallentscheidungen innerhalb eines Abwägungsprozesses geklärt werden muss, welche Anforderungen sich häufen und somit dominieren. Je nachdem, welche Belange ein Akteur hat, ist dieser Nutzer oder Betroffener der Realisierung von Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf. Die Akteure zur Schaffung von Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf können nach unterschiedlichen Nutzungsansprüchen differenzieren werden, zum Beispiel nach den Verkehrsmitteln, dem Wirtschaftsverkehr sowie den Verkehrsteilnehmern. Eine Übersicht über die wesentlichsten Akteure in Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Akteure in Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf

Aus der Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche und -gruppen erklärt sich die Wichtigkeit von Engagement, Diskussion und Kommunikation bei der Planung und Gestaltung von Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf. So spielt unter anderem bei der "Entwicklung" von Räumen nach dem Shared Space-Gedanken die "demokratische Qualität" eine zentrale Rolle. Darunter werden die gesellschaftliche Verankerung und das breite Engagement aller Beteiligten verstanden. Entsprechend wichtig sind auch Kreativität, Kooperationswille und Kommunikation in einem derartigen Gestaltungsprozess [KEU05].
Gerade in frühen Stadien ist dieses Engagement bei den Akteuren von (Verkehrs-)Planungen nur mäßig vorhanden - meist aus mangelnder Wahrnehmung des Betroffenheitsgrades. Die Möglichkeit der Einflussnahme wäre hier jedoch sehr groß. Mit zunehmendem Planungsfortschritt kann - unter gleichzeitiger Annahme sinkender Möglichkeiten zur Einflussnahme - auch mit einem zunehmenden Engagement seitens der Beteiligten gerechnet werden ("Beteiligungsparadox", siehe Abbildung 2). Zur Umsetzung einer demokratischen Qualität sollte deshalb möglichst frühzeitig eine Einbindung aller Akteure angestrebt werden (Partizipation).

Im Allgemeinen bergen Kooperationen mit verschiedenen Akteuren implizit Probleme, insbesondere bei den hier gestellten Qualitätsansprüchen an die Berücksichtigung der Belange möglichst aller Akteure bei der Planung und Umsetzung. Die Risiken, die es zu vermeiden gilt, können wie folgt zusammengefasst werden [SEL96]:
- Unübersichtlichkeit: Eine breite Basis an Beteiligten kann schnell zu unübersichtlichen Verhältnissen im Planungsprozess führen.
- Ausgrenzungsgefahr: Um einen effektiven und effizienten Planungsprozess zu gewährleisten, erfolgt meist eine konstante Arbeit in engen Kreisen (einschließlich vertraulicher und informeller Kommunikation). Folglich besteht die Gefahr mangelnder Kommunikation und Beteiligung nach außen.
- Gleichberechtigung aller Beteiligten beziehungsweise deren Argumente: Nicht alle Planungs- und Prozessbeteiligten sind gleich einfluss- und kommunikationsstark
Welche Belange der einzelnen Akteure zu beachten sind, wird in einschlägigen Regelwerken beziehungsweise Empfehlungen thematisiert. Speziell für Straßenräume mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein Hinweisblatt herausgegeben: Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Querungsbedarf - Anwendungsmöglichkeiten des "Shared Space"-Gedankens [FGSV14]. Darüber hinaus sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen [RASt06] die jeweiligen Anforderungen an die Straßenräume und somit die allgemeinen Ansprüche an die Netzplanung aufgeführt. Dabei wird vor allem auf die Dimensionierung des Straßenraums eingegangen. Speziell für die Nutzergruppe der mobilitätseingeschränkten Personen gibt es zusätzlich die "Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen" [HBVA11].