Privates Autoteilen
Erstellt am: 15.04.2004 | Stand des Wissens: 07.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Das private Autoteilen wird oft auch als nachbarschaftliches Autoteilen bezeichnet. Es kann als eine Sonderform des Carsharing angesehen werden. Die Autoteiler schließen einen privaten Vertrag über die gemeinsame Nutzung eines oder mehrerer Fahrzeuge ab [FHGel04, S. 126].
Es lassen sich zwei Modelle des privaten Autoteilens unterscheiden:
- Eine Person besitzt ein Auto und stellt dieses weiteren Personen zur Verfügung, die sich ihrerseits an den Kosten beteiligen. Es kann auch sein, dass mehrere Fahrzeuge gemeinsam genutzt werden. Dabei unterscheidet man zwischen Eigentümer und Nichteigentümer.
- Ein Pkw-Besitzer verkauft Anteile seines Kraftfahrzeugs an die übrigen Mitglieder (zum Beispiel Nachbarn, Bekannte, Kollegen oder Freunde). Somit sind sie Miteigentümer des Fahrzeuges und teilen sich die Kosten.
Das private Autoteilen ist nicht auf eine Carsharing-Organisation (CSO) vor Ort angewiesen, kann aber die Grundlage für ein späteres Carsharing-Angebot bilden [FHGel04, S. 126].
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben Musterverträge für privates Autoteilen entwickelt. In einem solchen Vertrag sollten unter anderem geregelt werden [FHGel04a, S. 54 ff.]:
- die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern (Eigentum am Kraftfahrzeug, Haltereigenschaft, Versicherungen),
- das Nutzungsrecht (Nutzungsabsprache, Fahrtenbuch, Benutzung durch Dritte, Tanken, Reparaturen),
- die Aufteilung der Betriebs- und Fixkosten,
- die Modalitäten für eine Beendigung des Vertrages und
- die Regelungen für die Unfallregulierung (meistens ist für Reparaturen ein Höchstbetrag im Vertrag angegeben, ab dem eine Reparatur nur mit Zustimmung aller Vertragspartner in Auftrag zu geben ist).