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Ordnungsrahmen für die Verknüpfung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Nichtmotorisierten Verkehr

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Zur Förderung des Umweltverbundes ist eine Kooperation und gemeinsame Verbesserung der Angebote für Radverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) notwendig. Die bestehenden Vernetzungsangebote müssen daher gestärkt und ausgebaut werden. Bei sämtlichen zukünftigen Planungen ist die Vernetzung zu berücksichtigen. Unter Umständen können konkrete Maßnahmen durch Mittel nach
  • dem Regionalisierungsgesetz und
  • dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
gefördert werden [BMVBW02c; LeitfInterde10].
Eine Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV kann durch die Vorgaben und Grundsätze des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) erfolgen, zudem sollten die Belange des Radverkehrs in die Fachplanungen des ÖPNV integriert werden und umgekehrt.
Durch das Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV [GVFG] sind die Bundesländer verpflichtet, die Aufgabenträger für die Aufgabe der Daseinsvorsorge (Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr) festzulegen. Dazu erließen alle Bundesländer (außer Hamburg) ÖPNV-Gesetze (ÖPNVG), die Regelungen zur Planung, Finanzierung und Förderung des ÖPNV enthalten. Außerdem enthalten sie Empfehlungen und Vorschriften für die Inhalte und die Erstellung der Nahverkehrspläne [LeitfInterde10]. Mit enthalten ist der Ordnungsrahmen für die Verknüpfung des ÖPNV mit dem nichtmotorisierten Individualverkehr (NMIV).
Der Nahverkehrsplan (NVP) ist ein rechtliches Instrument, durch das die Aufgabenträger des ÖPNV ihre Planungsverantwortung wahrnehmen und Ziele und Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des ÖPNV in ihrem Bedienungsgebiet festlegen sollen. Im NVP können somit stärker die Belange des Radverkehrs berücksichtigt werden. Dafür spricht auch die große Bedeutung des NVP für die Vergabe von Fördermitteln [LeitfInterde10].
Belange des Radverkehrs können im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) und in landespolitischen Leitvorstellungen und Landesfachplanungen integriert werden. Sie finden dadurch eine bessere Berücksichtigung als im Nahverkehrsplan [LeitfInterde10].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzung des nichtmotorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV (Stand des Wissens: 01.03.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301025
Literatur
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Weiterführende Literatur
[Köhl02] Prof. Uwe Köhler, Olaf Winter Bilanzierung der lokalen Nahverkehrspläne in Hessen, Wiesbaden, 2002
[ADFC00] o.A. Nahverkehrspläne als Chance für die Verknüpfung von Öffentlichem Verkehr und Radverkehr, 2000/11
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
[GVFG] Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)
Glossar
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Regionalisierung Regionalisierung bedeutet die Strukturierung und/oder Untergliederung eines geografischen Untersuchungsraums nach Merkmalen, die das Gebiet für einen gegebenen Kontext charakterisieren. Mit der Regionalisierung hydrologischer Modellparameter soll ein Zusammenhang zwischen Parametervariabilität und spezifischen physikalischen Charakteristika des Modelleinzugsgebiets hergestellt werden.
Verkehrsleistung
Die Verkehrsleistung gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Ressourcen. Als Verkehrsleistung wird die auf eine Zeiteinheit t (zum Beispiel ein Jahr) bezogene Verkehrsarbeit definiert und als Quotient dargestellt. Die Verkehrsarbeit wird dabei als Produkt von Verkehrseinheiten (zum Beispiel Güter oder Personen) und der durch diese zurückgelegten Strecke gebildet. In der Verkehrswissenschaft sind die Einheiten Personenkilometer pro Jahr [Pkm/a] oder Tonnenkilometer pro Jahr [tkm/a] gebräuchlich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57889

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 17:43:40