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Bundes-Klimaschutzgesetz

Erstellt am: 20.11.2023 | Stand des Wissens: 01.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) trat erstmals im Dezember 2019 in Kraft und bildet seitdem den Kern der deutschen Klimapolitik. Ein relevanter Faktor für den Beschluss eines Klimaschutzgesetzes war die Verabschiedung der europäischen Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) im Jahr 2018. In dieser verbindlichen Verordnung wurden auf Ebene der Europäischen Union (EU) ambitionierte Jahresemissionsziele bis 2030 festgelegt, die Deutschland unter Zugzwang setzten. Zudem wurde die erste Novellierung des KSG im Jahr 2021 entscheidend von Vereinbarungen auf europäischer Ebene beeinflusst. Dort hat das Europäische Klimagesetz im Jahr 2021 die Anhebung des Klimaschutzziels 2030 von 40 auf 55 Prozent verankert. Darüber hinaus wurde die Novellierung des KSG durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bedingt. Dieses argumentierte in seiner Entscheidung unter anderem, dass die bisherigen Emissionsminderungsziele bis 2030 einen zu großen Teil der Emissionsreduktion auf die Zeit nach 2030 verlagern würden. Die Klimaschutzziele wurden deshalb mit Inkrafttreten des novellierten KSG im August 2021 erneuert verschärft. [FlLe]
Zentrale Elemente des Bundes-KlimaschutzgesetzesTab. 1: Zentrale Elemente des Bundes-Klimaschutzgesetzes [KSG] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Am 21. Juni 2023 hat die Bundesregierung eine zweite Novelle des KSG auf den Weg gebracht, die nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag eingebracht wurde. Nach dem aktuellen Entwurf blieben die nationalen Klimaschutzziele zwar gleich, einige der zentralen Inhalte würden sich aber grundlegend ändern. [BReg23c; WWF23]

Bisher sieht das KSG ein kontinuierliches Monitoring-Verfahren vor, in dem die tatsächlichen Jahresemissionsmengen der Sektoren aus dem Vorjahr mit den zulässigen Jahresemissionsmengen verglichen werden. Bei Nicht-Erreichen eines Jahresemissionsziels muss durch ein Sofortprogramm des zuständigen Ministeriums nachgesteuert werden (Ressortverantwortung), damit die Jahresemissionsziele in den Folgejahren wieder erreicht werden können [BMDV21g]. Mit der geplanten Novelle des KSG soll dieses Verfahren neu ausgerichtet werden. Demnach seien rückwirkend ab 2021 bis 2030 die jährlichen Gesamtemissionsmengen aller Sektoren für die Zielerreichung entscheidend. Die zulässigen jährlichen Gesamtemissionsmengen (Summe der zulässigen sektoralen Jahresemissionen) wurden bereits bei der ersten Novellierung des KSG im Jahr 2021 angepasst und blieben bestehen. Überschreitungen einzelner Sektoren könnten also fortan durch Unterschreitungen anderer Sektoren ausgeglichen werden. Die bislang verpflichtenden Sofortprogramme fielen somit weg. Stattdessen solle eine sektorübergreifende Prognose der Emissionsentwicklungen bis 2030 darüber entscheiden, ob bei den Klimaschutzmaßnahmen insgesamt nachgebessert werden müsse. Eine Nachsteuerung sei allerdings erst dann erforderlich, wenn die Prognose in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Lücke zu den angestrebten Klimaschutzzielen identifiziere. Dennoch würden weiterhin die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren erfasst und transparent gemacht. So solle festgestellt werden, welche Ministerien zur Überschreitung der Gesamtemissionsmengen beigetragen haben und daher eine besondere Verantwortung für Maßnahmenvorschläge übernehmen müssten. Darüber hinaus solle der Expertenrat für Klimafragen zukünftig mit weiteren Aufgaben betraut werden. Das KSG in seiner Form von 2021 bleibt noch bis Januar 2024 bestehen. [BMWK23g]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutz auf Bundesebene (Stand des Wissens: 20.11.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?577337
Literatur
[BMDV21g] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Klimaschutzziele und Beschlüsse, 2021/10/27
[BMWK23g] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Überblickspapier zur zweiten Novelle des Klimaschutzgesetzes, 2023
[BReg23c] Bundesregierung (Hrsg.) Ein Plan fürs Klima , 2023/06/21
[FlLe] Prof. Dr. Christian Flachsland, Dr. Sebastian Levi Das deutsche Klimaschutzgesetz: Möglichkeiten einer sektorübergreifenden Klimagovernance, 2021/11/30
[WWF23] World Wide Fund For Nature (WWF) (Hrsg.) Regierung hält Frist für Klimaschutzbericht nicht ein , 2023/06/30
Rechtsvorschriften
[KSG] Bundes-Klimaschutzgesetz

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?577406

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 12:40:19