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Interessenverbände als Akteure des Nichtmotorisierten Verkehrs

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 18.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Interessen des nichtmotorisierten Verkehrs (NMV) in Deutschland werden von zahlreichen Interessenverbänden vertreten. Allerdings ist die Lobby des NMV wesentlich schwächer einzuschätzen als die des Motorisierten Individualverkehrs (MIV, vertreten zum Beispiel durch den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC)) oder die des Öffentlichen Verkehrs (ÖV, zum Beispiel durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)).
Der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und der UMKEHR e. V. setzen sich vor allem aus Gründen des Umweltschutzes für den Nichtmotorisierten Individualverkehr sowie für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein. Der VCD steht für eine nachhaltige Mobilität und Verkehrspolitik, für eine "intelligente" Autonutzung und die Förderung des Nichtmotorisierten Individualverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr. Politische Entscheidungen werden kommentiert und eigene Forderungen und Konzepte in die politischen Debatten eingebracht. Der UMKEHR e. V. unterstützt ebenfalls den Nichtmotorisierten Individualverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr und engagiert sich zudem für eine umfassende Bürgerbeteiligung an Verkehrsplanungen. Dazu unterstützt und berät er Bürger, Verkehrsvereinigungen, etc. bei ihren Bemühungen um einen menschen- und umweltgerechten Verkehr. Weitere Naturschutz- und Umweltverbände fördern den Nichtmotorisierten Individualverkehr [BMVBW98h; BMVBS07x].

Zu den Vereinen, die insbesondere im Zusammenhang mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich des Nichtmotorisierten Individualverkehr aktiv sind, zählen die Deutsche Verkehrswacht e. V. (DVW)  und der ADAC [BMVBW98h; BMVBS07x].
Speziell für den Radverkehr engagiert sich vor allem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Er setzt sich umfassend für die Belange der Radfahrer und die konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Dies äußert sich unter anderem in der Erarbeitung und Publikation von Planungs- und Entwurfsempfehlungen in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden sowie in der Ausrichtung von Fachtagungen und fahrradtechnischen Wettbewerben. Der ADFC fördert mit diversen Projekten und Aktionen die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer.
In vielen Städten beteiligen sich der ADFC, der VCD und lokale Interessenverbände an Radverkehrs-Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen. Vielfach werden von den Verbänden Planungsvorschläge für Radverkehrsnetze oder -anlagen entwickelt. Ferner entwickeln im Auftrag einzelner Länder oder Kommunen ADFC-Gruppen planerische Konzepte oder betreuen die Umsetzung unterschiedlicher Projekte (zum Beispiel touristisches Radfernwegenetz Mecklenburg-Vorpommern). Auf europäischer Ebene ist die European Cyclists' Federation (ECF) für den Radverkehr tätig. Auch der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und der Verbund Selbstverwalteter Fahrradbetriebe e. V. (VSF) setzen sich für die Förderung des Radverkehrs ein, zudem gibt es zahlreiche lokale Interessengruppen [BMVBW98h; BMVBS07x].
Die Interessen von Fußgängern werden vor allem vom FUSS e. V., vom VCD sowie von regionalen Interessenverbänden vertreten. Der FUSS e. V. ist als "Fußgängerschutzverein" gegründet worden, um die Interessen der Fußgänger in Deutschland in der öffentlichen Diskussion zu vertreten. Als Fachverband wird er von den Bundesministerien als Fußgänger-Lobby in Diskussionsprozesse einbezogen. Außerdem werden auf kommunaler Ebene Projekte mit Modellcharakter umgesetzt. Ziel des Vereins ist es, das Zu Fuß gehen sicherer, gesünder, attraktiver und angenehmer zu gestalten und die enge Kooperation des Umweltverbundes zu stärken. Fußgänger sollen als zahlenmäßig sehr stark vertretene Verkehrsteilnehmergruppe stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Nichtmotorisierter Individualverkehr (Stand des Wissens: 06.03.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?481394
Literatur
[BMVBS07x] Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland 2007, 2007
[BMVBW98h] o.A. Erster Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998/03
Weiterführende Literatur
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
NMV Nichtmotorisierter Verkehr (NMV): Nichtmotorisierte Verkehrsmittel zur individuellen Nutzung wie Fahrrad und die eigenen Füße werden als Nichtmotorisierter Verkehr bezeichnet.
ADFC Der ADFC ist ein bundesweiter, gemeinnütziger Verein, der die Interessen von Alltags- und Freizeitfahrern vertritt. Arbeitsschwerpunkte liegen unter anderem in der Verkehrsplanung, der Verkehrspolitik, dem Tourismus, dem Umweltschutz, der Technik/Sicherheit, dem Fahrraddiebstahlschutz sowie der Fahrradmitnahme in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Dabei überprüft der ADFC beispielsweise auch die Qualität von Produkten der Fahrradindustrie und fördert den Radverkehr durch Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen sowie Organisationen, die sich für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr einsetzen. Des Weiteren bietet der ADFC vor Ort Dienstleistungen wie Radtouren, Technikkurse, Kaufberatung als auch Verkehrsaktionen an.
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
ADAC = Allgemeine Deutsche Automobil Club e. V.. Der ADAC nimmt für sich in Anspruch, die Interessen deutscher Auto-, Motorrad- und Bootfahrer zu vertreten. Er bietet - direkt oder über Tochterfirmen - Dienstleistungen an und produziert Stadtpläne sowie Straßenkarten. Außerdem betreibt er mehrere Fahrsicherheitszentren. Die ursprüngliche und bekannteste Dienstleistung des Clubs ist die Pannenhilfe.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57680

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 15:48:27