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Klimaschutzinstrumente im Verkehr

Erstellt am: 03.11.2023 | Stand des Wissens: 03.11.2023
Synthesebericht gehört zu:

Im Allgemeinen lassen sich Instrumente verschiedener Art zum Klimaschutz im Verkehr unterscheiden. Das Umweltbundesamt (UBA) identifiziert acht primäre Bausteine, die einen Beitrag zur Reduktion leisten können (siehe Abbildung 1). Diese umfassen einerseits Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und der Verlagerung von Verkehr auf emissionsarme Verkehrsträger, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ausbau der Schiene, Abbau klimaschädlicher Subventionen und die Stärkung von Umweltverbänden. Emissionen, die nicht vermieden oder verlagert werden können, können durch Maßnahmen wie Elektrifizierung von Pkw und Lkw sowie den Einsatz postfossiler Kraftstoffe beispielsweise im Flug- oder Schiffverkehr reduziert werden.
RahmenbedingungenAbb. 1: Übersicht über acht Bausteine für mehr Klimaschutz im Verkehr [UBA22p]
Für Deutschland relevante Instrumente werden primär von der EU und der Bundesregierung entwickelt. Dabei reguliert die EU insbesondere den Emissionshandel, sektorübergreifende Emissionsreduktionsziele, den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie Flottengrenzwerte für Pkw und Lkw. Primär in der Hand der Bundesregierung liegt die Ausgestaltung von Mautsystemen für Lkw, Subventionen wie Kaufprämien, der Abbau der meisten klimaschädlichen Subventionen, der Ausbau der Schiene, der Stärkung von Umweltverbünden sowie postfossile Kraftstoffe. Einige dieser Themenfelder, wie der Ausbau der Schiene, postfossile Kraftstoffe oder die Ausgestaltung einer Maut, erfordern jedoch eine enge europäische Abstimmung, weshalb diese Themenfelder nur begrenzt national angegangen werden können.
Glossar
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutzinstrumente im Verkehr (Stand des Wissens: 12.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?578560
Literatur
[UBA22p] Umweltbundesamt (Hrsg.) Treibhausgasminderungsziele Deutschlands, 2022/02/09
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
UBA Umweltbundesamt

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?576226

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 12:26:07