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Gesetze und Richtlinien

Erstellt am: 24.02.2023 | Stand des Wissens: 24.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Grundsätzlich gilt, dass der nationale Gesetzgeber eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für Regelungen zur Markthochlaufunterstützung einer grünen Wasserstoffwirtschaft sowie einer gezielten Steuerung hinsichtlich bestimmter Nutzungsmöglichkeiten hat.
Wasserstoff wird derzeit nur vereinzelt in Gesetzten und Richtlinien adressiert. Die wichtigsten Rechtsnormen für Wasserstoff in der Energiewende sind gegenwärtig:
  • Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hat die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien in den Verbrauchssektoren bis 2030 als Ziel. Dazu sollen einerseits erneuerbare Energien ausgebaut und andererseits schwer elektrifizierbare Verkehrssektoren (bspw. Schifffahrt und Luftverkehr) durch den Einsatz von Wasserstoff klimafreundlich gestaltet werden.
  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht neben dem Ausbau und der Förderung von erneuerbaren Energien in Paragraf 69b unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der EEG-Umlage für die Produktion von grünem Wasserstoff vor.
  • Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert die Rahmenbedingungen der Versorgung mit Strom und Gas und mit der Novellierung des EnWG im Juni 2021 ist erstmals eine Regelung für reine Wasserstoffnetze geschaffen worden.
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt unter anderem die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe im Verkehrssektor. Gemäß der 37. Verordnung zur Durchführung des BImSchG soll der Einsatz von grünem Wasserstoff als strombasierter Kraftstoff durch die Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasquote stärker gefördert werden.
Gezielte Maßnahmen für den Verkehrssektor werden darüber hinaus im Wesentlichen über das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) aus dem Jahr 2019, mit welchem die europäische Richtlinie (EU) 2019/1161, auf Englisch Clean Vehicle Directive (CVD), in nationales Recht umgesetzt worden ist, und über die Richtlinie (EU) 2014/94 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) aus dem Jahr 2014 adressiert.
In der CVD werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung lokal emissionsarmer und -freier Pkw sowie Nutzfahrzeuge (insbesondere Busse im ÖPNV) vorgegeben. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie einzelne privatrechtlich organisierte Akteure (zum Beispiel Stadtreinigung sowie Post- und Paketdienste) dahingehend, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig lokal emissionsarm oder -frei sein muss. Die Mindestziele und entsprechende Quoten sind in der folgenden Abbildung differenziert nach Fahrzeugklassen aufgeführt:
mindestziele CVD.jpgAbb. 1: Mindestziele des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (eigene Abbildung nach [BMDV22i]) (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Neben der CVD wird in Europa mit der AFID der Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, also auch für die Nutzung von Wasserstoff in Brennstoffzellen, geregelt. Die nationale Implementierung der AFID erfolgte über den Nationalen Strategierahmen (NSR), welchem die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 9. November 2016 zugestimmt hat. Inhalt des NSR ist neben der Erfassung des Status quo die Definition eines Mengengerüsts für die Infrastrukturausstattung und dafür erforderliche Maßnahmen. Die AFID-Umsetzung wird über ein kontinuierliches Monitoring für den Bereich der alternativen Kraftstoffe verfolgt.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutzpotenzial der Wasserstoffanwendung im Verkehrssektor (Stand des Wissens: 27.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?567750
Literatur
[BMDV22i] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Umsetzung der Clean Vehicles Directive), 2022/10/31
Rechtsvorschriften
[BImSchGa] Bundes-Immissionsschutzgesetz
[EnWG05] Energiewirtschaftsgesetz
[EU 2018/2001] Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Glossar
Wasserstoffwirtschaft
Eine vor allem auf dem Energieträger Wasserstoff beruhende Energiewirtschaft.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
H2 Wasserstoff ("H2" = grch.-lat. für hydrogenium "Wassererzeuger") ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 1. Wasserstoff stellt sowohl bezogen auf die Masse (75%) als auch bezogen auf die Zahl der Teilchen (91%) das häufigste aller im All vorkommenden Elemente dar. Wasserstoff ist ein farb- und geruchloses Gas welches in der Natur aufgrund der hohen Reaktivität nicht in seiner elementaren Form vorkommt. Wasserstoff liegt gebunden in Form von Erdöl und Erdgas, in Mineralien, in Biomasse, aber vorwiegend in Form von Wasser vor. Wasserstoff ist somit ein Sekundärenergieträger (Energiespeicher)und muss erst aus den oben genannten fossilen oder nicht fossilen Primärenergieträgern unter Einsatz von zusätzlicher Energie hergestellt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?567657

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 11:47:25