Forschungsinformationssystem des BMVI

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Drittnutzerfinanzierung - Ein Instrument zur Sicherung des ÖPNV

Erstellt am: 10.11.2021
Autoren:   Peter Sturm
André Bruns
Erscheinungsjahr / -datum:   2014/03/21
Verlag / Ort:   Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagent Region Frankfurt RheinMain, Frankfurt am Main
Zitiert als:   [FRM14]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Drittnutzerfinanzierung Frankfurt Rhein Main (10.11.2021)
Sonstige Informationen:  
24. Verkehrswissenschaftliche Tage "Mobilität.Intelligent.Gestalten", Technische Universität Dresden

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?542718

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 17:56:45