Forschungsinformationssystem des BMVI

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Lang-Lkw-Netz gem. Anlage der LKWÜberIStVAusnV auf Bundesfernstraßen
Stand 10. Änderungsverordnung

Erstellt am: 05.10.2021
Erscheinungsjahr / -datum:   2021
Herausgeber:   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zitiert als:   [BMVI21l]
Art der Veröffentlichung:   'Graue' Literatur
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?540689

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 19:37:46