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Klacska: Klares Nein zur AK Forderung nach flächendeckender Lkw-Maut

Erstellt am: 07.01.2021
Erscheinungsjahr / -datum:   2015/04/15
Zitiert als:   [WKO15]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Klacska: Klares Nein zur ... (06.01.2021)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
  • Automatische Kupplung
    Die automatische Kupplung (AK) ist eine selbsttätige Vorrichtung zum Verbinden von Schienenfahrzeugen. Man unterscheidet dabei halbautomatische Kupplungen, mit denen nur selbsttätiges Kuppeln (verbinden zweier Wagen) möglich ist, von den vollautomatischen Kupplungen. Letztere können selbsttätig sowohl kuppeln als auch entkuppeln.

    Neben dem Kuppeln der Schienenfahrzeuge selbst können mit der AK auch weitere Verbindungen zwischen den Fahrzeugen hergestellt werden. Infrage kommen das automatische Kuppeln der Luftleitung für die Bremsen sowie einer Stromleitung und einer Datenbusleitung. Im Zusammenhang mit diesen modernen Konzeptionen der AK wird neuerdings auch von der "digitalen automatischen Kupplung" (DAK) gesprochen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?515989

Gedruckt am Donnerstag, 16. Mai 2024 15:38:08