Forschungsinformationssystem des BMVI

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Stellungnahme zur Anhörung "Barrierefreiheit im Schienenverkehr" im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2018

Erstellt am: 07.01.2021
Erscheinungsjahr / -datum:   2018/10/15
Herausgeber:   Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Zitiert als:   [VDV18a]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?515984

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 21:58:21