Forschungsinformationssystem des BMVI

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Lang-Lkw ab 2017 im Regelbetrieb

Erstellt am: 17.06.2019
Autoren:   DEKRA Automobil AG
o.A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2016
Herausgeber:   DEKRA Automobil AG
Zitiert als:   [DEKRA16]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Online-Artikel Dekra (17.06.2019)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Ansprechpartner
DEKRA Automobil AG

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?500009

Gedruckt am Donnerstag, 2. Mai 2024 05:56:34