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Elektromobilität im Radverkehr

Erstellt am: 06.06.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Ein bedeutsamer Faktor mit großem Einfluss auf die Anlage und Nutzung von Radschnellwegen stellt die Elektrifizierung des Radverkehrs dar. Die jährlichen Steigerungen im Verkauf von E-Bikes und Pedelecs sind immens. Allein im Jahr 2021 wurden circa zwei Millionen Fahrräder mit Elektrounterstützung verkauft, fast dreimal so viele wie noch 2017. Innerhalb des Fahrradsektors belegen Pedelecs und E-Bikes einen Anteil von 43 Prozent am Gesamtmarkt, 2017 waren es 19 Prozent. [ZIV22] Laut Statistischem Bundesamt befanden sich 2021 rund 7,1 Millionen Elektrofahrräder in deutschen Privathaushalten, etwa jeder achte Haushalt besaß demnach mindestens ein E-Bike oder Pedelec [DEST21q].

Die elektrounterstütze Fahrzeugflotte von Fahrrädern oder fahrradähnlichen Fahrzeugen differenziert sich dabei immer weiter aus. Neben den Pedelecs (Pedelec 25) gibt es weitere, als Kleinkrafträder kategorisierte Fahrzeuge wie S-Pedelecs (Pedelec 45), E-Bikes (Leichtmofa oder E-Kleinkraftrad) bis hin zu Elektrokrafträdern, welche teilweise Radwege benutzen dürfen beziehungsweise müssen. Das Pedelec 25 ist grundsätzlich auf Radwegen zu benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch die Benutzung von Leichtmofas und E-Mofas auf Radwegen möglich. Innerorts gilt dies nur auf Radwegen, die mit dem entsprechenden (neuen) Sonderzeichen ausgestattet sind.

Die Abbildung 1 zeigt dazu eine Übersicht in der die unterschiedlichen Fahrzeugtypen nach den Gesichtspunkten Fahrzeugkategorie, Motorleistung, Geschwindigkeiten des Motorbetriebs (Fahrzeugart eigenständig angetrieben), Geschwindigkeiten der Motorunterstützung (Fahrzeugart mit Motorunterstützung), Betriebserlaubnispflicht, Zulassungspflicht, Versicherungspflicht; Mofaprüfbescheinigung, Fahrerlaubnispflicht, Helmpflicht und Radwegebenutzung aufgegliedert werden [Regi17]. Mit der im Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung [eKFV19] sind weitere Fahrzeugtypen auf deutschen Straßen unterwegs, für die es zum Teil ebenso eine Benutzungspflicht für Radwege gibt.
Unbenannt.PNGAbbildung 1: Elektrounterstützte Fahrräder und fahrradähnliche Kfz [Regi17]
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Einsatz von Radschnellwegen (Stand des Wissens: 14.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?499833
Literatur
[DEST21q] Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Zahl der E-Bikes in Privathaushalten 2021 um 1,2 Millionen gestiegen, 2021/09/21
[Regi17] Planersocietät Stadtplanung Verkehrsplanung Kommunikation , Planungsbüro VIA e.G. Machbarkeitsstudie e-Radschnellweg Braunschweig-Wolfsburg, 2017/07
[ZIV22] Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) (Hrsg.) Marktdaten Fahrräder und E-Bikes 2021. Pressekonferenz 16. März 2022., 2022/03/16
Weiterführende Literatur
[DVR17b] Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (Hrsg.) Radfahren mit Rückenwind, 2017
[RVSO18] Regionalverband Südlicher Oberrhein (Hrsg.) Radschnellwege Südlicher Oberrhein , 2018/08
[DVR17c] Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (Hrsg.) Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb, 2017
[eKFV19] Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV
Glossar
Pedelec
Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Begriff für Elektrofahrräder, bei welchen der Fahrer vom Elektroantrieb unterstützt wird, wenn dieser in die Pedale tritt. Das Fahrrad kommt hierbei auf eine Leistung von bis zu 250 Watt, wodurch eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht werden kann.
Laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) sind Pedelecs mit dieser Leistung einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt.
Bei schnellen Pedelecs (S-Klasse) ist dies nicht der Fall. Diese zählen zu den Kleinkrafträdern und können bei einer maximal erlaubten Nenn-Dauerleistung von 500 Watt eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Deshalb sind für diese eine Zulassung sowie ein Versicherungskennzeichen notwendig.
Elektromobilität
Die Elektrifizierung der Antriebe durch Batterie- und Brennstoffzellentechnologien. Im Kontext des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" wird der Begriff auf den Straßenverkehr begrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge, ebenso werden aber auch Zweiräder (Elektroroller, Elektrofahrräder) und Leichtfahrzeuge einbezogen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?499538

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 12:13:30