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Finanzierung und Förderung von Radschnellwegen

Erstellt am: 06.06.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die Finanzierung und Förderung von Radschnellverbindungen ist üblicherweise durch einen Mix ganz unterschiedlicher Finanzierungsquellen gekennzeichnet und projektspezifisch zum Teil sehr verschieden. Dabei ist die Frage der Baulastträgerschaft nach Straßen- und Wegekategorien zu beachten. Die Baulastträger sind unter anderem verantwortlich für die Planung, Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Ausstattung, Verbesserung und Verkehrssicherungspflicht der Anlagen. Je nach Einstufung der Straßen- und Wegekategorie, der Führungsform (selbstständig/unselbständig) und der Lage/Örtlichkeit (freie Strecke oder bei Führung innerhalb von Gemeinden) sind die Baulastträgerschaften unterschiedlich [RVR14].
Der Bund beteiligt sich durch einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent an der Finanzierung von förderfähigen Maßnahmen, in begründeten Einzelfällen kann eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Maßnahmenkosten erfolgen. Finanzhilfen des Bundes können zum Neu-, Um- und Ausbau inklusive Planungskosten, für Elemente der Verkehrssicherheit, für richtungsweisende Beschilderung sowie farbliche Kennzeichnung von Radschnellverbindungen eingesetzt werden. [VVRad17]
Die Förderfibel zum Nationalen Radverkehrsplan gibt Hinweise zur Förderung auf Bundeslandesebene. Bislang handhaben die Länder wie auch die Kommunen die Finanzierung von Radschnellverbindungen sehr unterschiedlich. Weiterhin gibt es unter anderem Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für ländliche Wegeinfrastruktur (bis zu 50 Prozent Förderquote), welche auch für die Verwendung zur Förderung des Radverkehrs beantragbar sein dürften [TUHH17]. Weiterhin können auch EU-Mittel (beispielsweise aus dem Programm Leader) zur Förderung des Radverkehrs beantragt werden [Nuer17].

Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 werden regional bedeutende Radschnellwege mit Landesstraßen gleichgesetzt [BMVI21b, S. 24]. Sie werden damit bei Planung und Bau angemessen berücksichtigt. Bei überörtlichen Radschnellwegen nehmen sich die Bundesländer für Finanzierung, Unterhalt, Pflege und Betrieb in die Pflicht.

Um die Finanzierung und einen dauerhaften Betrieb von Radschnellwegen zu sichern, sind unter anderem folgende Aspekte in die Überlegungen einzubeziehen [Stei11]:
  •  Entwicklung landesweiter Ausbauprogramme für Radschnellverbindungen,
  •  Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle (beispielsweise (Bürger-)Stiftungen, Streckenpatenschaften, Nutzerfinanzierung),
  •  Entwicklung von Trägerschaftsmodellen sowie
  •  Möglichkeiten weiterführender Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln.
Nicht nur der Bau von Radschnellwegen ist durch Bundesmittel förderbar. Beispielsweise sind die Konzeptstudie und eine Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr (RS1) durch Mittel des Nationalen Radverkehrsplans gefördert worden [Nuer17]. Die Machbarkeitsstudien in der Region "Südlicher Oberrhein" wurden mit einem Zuschuss von 80 Prozent durch das Land Baden-Württemberg unterstützt. Weitgehende Förderungen sind demnach sowohl vom Bund als auch durch Bundesländer auf konzeptioneller Ebene möglich.

Der Bund hat mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes eine Rechtsgrundlage für Finanzhilfen für Radschnellwege bis Ende 2030 geschaffen. Damit werden Radschnellwege hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten formal mit Bundesfernstraßen gleichgesetzt, stehen jedoch weiterhin nicht in der Baulast des Bundes [Nuer17].

Die Förderung von Radschnellverbindungen in Deutschland beinhaltet nach Auffassung der Autoren jedoch nicht nur monetäre Anreize. In fast allen Potenzialanalysen und Machbarkeitsstudien für Radschnellwege wird explizit auf ein professionelles und innovatives Marketing sowie ein gut durchdachtes Kommunikationskonzept (frühzeitige Bürger- und Akteursbeteiligung) als Erfolgsfaktor für die Umsetzung verwiesen.

Das Verankern eines regionalen öffentlichen Bewusstseins zur Notwendigkeit und zum Vorhandensein einer Radschnellwegeinfrastruktur ist für den langfristigen Erfolg derartiger Premiumprodukte für den Radverkehr von großer Bedeutung, um den Erfolg langfristig zu sichern [Stei11].
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Einsatz von Radschnellwegen (Stand des Wissens: 14.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?499833
Literatur
[BMVI21b] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Nationaler Radverkehrsplan 3.0, 2021/04/21
[Nuer17] Metropolregion Nürnberg (Hrsg.) Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen: Nürnberg-Fürth-Erlangen-Herzogenaurach-Schwabach und umgebende Landkreise, 2017/08
[RVR14] Regionalverband Ruhr in Kooperation mit den Städten Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Unna, Kamen, Bergkamen, Hamm und dem Kreis Unna. (Hrsg.) Machbarkeitsstudie Radschnellweg Ruhr RS1, 2014/06/27
[Stei11] Planersocietät - Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation (Hrsg.) Konzeptstudie Radschnellweg Ruhr, 2011/12
[TUHH17] Metropolregion Hamburg, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg (Hrsg.) Potenzialanalyse für Radschnellwege (Metropolregion Hamburg), 2017/02
Weiterführende Literatur
[Uhli18] PTV Transport Consult GmbH, Dipl.-Ing. Jörg Uhlig, Dipl.-Ing. Birgit Uhlig, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, TU Dresden, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike, PD Dr.-Ing. habil. Rico Wittwer, Professur für Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen, TU Dresden, Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold, Dipl.-Ing. Odette Busch Erstellung einer Radschnellwegekonzeption für den Freistaat Sachsen, 2018/10/26
[PTV16] PTV Planung Transport Verkehr AG (Hrsg.) Hansestadt Rostock, Potenzialanalyse für das geplante Radschnellwegkonzept, 2016/08/31
[RVMO19] Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Mittlerer Oberrhein, 2019/02/08
[Sena18c] Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (Hrsg.) Radschnellverbindungen im Berliner Stadtgebiet Endbericht, Anhang, 2018/02
[Sena18] Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (Hrsg.) Radschnellverbindungen im Berliner Stadtgebiet - Endbericht - Potenzialanalyse, 2018/03
[Spap15] Spapé, I.,, Breda, CJ.,, Fuchs, C.,, Gerlach, J. Status quo und Erfahrungen mit der Planung und dem Betrieb von Radschnellwegen in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien und Deutschland, veröffentlicht in Themenheft Radschnellwege, Straßenverkehrstechnik 10, Ausgabe/Auflage 59. Jahrgang, Oktober 2015, Kirschbaum Verlag, Bonn, 2015/10
[VVRad17] Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030
Glossar
Erneuerung Im Kontext der Straßenerhaltung bezeichnet der Begriff "Erneuerung" die vollständige Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder von Teilen davon, sofern mehr als die Deckschicht betroffen ist. Bei der Bauwerkserhaltung beschreibt der Begriff den Ersatz von Bauteilen oder Bauteilgruppen.
Baulastträger Der Baulastträger ist die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße verantwortliche Institution.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?499528

Gedruckt am Dienstag, 19. März 2024 15:04:20