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CSR-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen

Erstellt am: 27.05.2019 | Stand des Wissens: 27.05.2019
Zitiert als:   [2014/95/EU]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   In Vorlage
Legislative:   EU-Parlament
Datum des Inkrafttretens:   2013
Die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen verfolgt das Ziel, die Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen aller Branchen in allen Mitgliedstaaten auf ein ähnliches Nieveau anzuheben. Die Richtlinie ist als "CSR-Richtlinie" bekannt.  Eine Umsetzung von den Mitgliedstaaten wurde bis zum 6.12.2016 gefordert, damit die Berichte pflichtgemäß erstmals für das Geschäftsjahr 2017 von den Unternehmen veröffentlicht werden müssen. 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?499159

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 20:03:26