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Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

Erstellt am: 27.05.2019 | Stand des Wissens: 27.05.2019
Zitiert als:   [CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Deutscher Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   2017
Im Jahr 2014 hat die EU eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Deutschland hat die Richtlinie mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz legt hierbei neue Berichtspflichten insbesondere für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen fest. Die betrifft vor allem nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit.



Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?499155

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 14:31:36