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Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum

Erstellt am: 11.03.2019
Autoren:   Marc Schelewsky
Jonas Koch
Inga Deibel
Nils Werner
Erscheinungsjahr / -datum:   2016/11/01
Herausgeber:   Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ)
Zitiert als:   [InnoZ16]
Art der Veröffentlichung:   Presseinformation
Sprache:   Deutsch

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?495921

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 19:55:49