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Flexible Bedienformen und umgesetzte Anwendungsbeispiele

Erstellt am: 11.03.2019 | Stand des Wissens: 03.08.2023
Synthesebericht gehört zu:

Der Anrufbus
Das Konzept des Anrufbusses ist ein weit verbreitetes Konzept und kommt beispielsweise im gemeindeübergreifenden Rufbus Neckarbischofsheim zur Anwendung, mit dem Ziel, eine Angebotsverbesserung und der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Rufbuslinie wird tagsüber vom konventionellen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betrieben und in den Abendstunden und an den Wochenenden ist die Fahrtanmeldung notwendig. [BMVBS09aa, S. 48] Der Kostendeckungsgrad des Rufbusses in Neckarbischofsheim liegt bei etwa 37 Prozent. [BMVBS09aa, S. 48]. Im Zusammenhang mit einem neuen Nahverkehrskonzept verkehren nun auch in der Gemeinde Freyung-Grafenau Rufbusse, die über die Mobilitätszentrale bestellt werden können. Auch im Umkreis erfreut sich das Konzept der Rufbusse in Ostbayern großer Beliebtheit. Hier bestehen zahlreiche Linien, die bei Bedarf vom Nutzer gerufen werden können. Ebenso setzt auch der Zweckverband Oberlausitz-Niederschlesien als eine Alternative zum traditionellen ÖPNV auf den Rufbus. In diesem Sinne gibt es zahlreiche Beispiele an Rufbussen in ganz Deutschland.
Das Anruf-Sammeltaxi
Ebenso ist auch das Konzept des Anruf-Sammeltaxis (AST) weit verbreitet. Anwendung findet es beispielsweise im Rhein Sieg-Kreis in der Gemeinde Much und wird dort vom örtlichen Taxiunternehmen betrieben. Das Ziel des Anrufsammeltaxis in Much ist es eine qualitativ hochwertige Verbesserung der ÖPNV-Erreichbarkeit durch AST-Fahrten zwischen dem Zentralort und den umliegenden Ortschaften zu erreichen, sowie die Sicherung der Mobilität im Alter und die sichere Heimfahrt in den Abendstunden zu gewähren. Im AST können bei ausreichend Platz auch große Gepäckstücke transportiert werden. [Much14] Der Kostendeckungsgrad aller AST-Verkehre im Rhein-Sieg-Kreis lag bei ca. 30% im Jahre 2007. [Gron07, S.147] Auch in Fürstenfeldbruck fährt dort immer dann das sogenannte RufTaxi, wenn kein Regionalbus zur Verfügung steht (abends, nachts, am Wochenende, feiertags) ein weiterer Vorteil ist, dass keine feste Linienführung besteht. Weitere Beispiele für die Umsetzung des Anruf-Sammeltaxis sind das AST Göttingen/Holzminden/Uelzen, das AST in Meißen oder in Miesbach.
Der Anrufbus im Flächenbetrieb
Der Anrufbus in Ostholstein spiegelt das Wesen eines Anrufbusses im Flächenbetrieb wider. Dieser ist als ein dem Linienverkehr ähnliches Verkehrsangebot konzessioniert und wird von der Autokraft GmbH, einem Omnibus-Verkehrsunternehmen, betrieben. Er verkehrt in verschiedenen Gemeinden nach Anmeldung des Fahrtwunsches von Haustür zu Haustür. Das Bedienungsgebiet ist in drei Korridore eingeteilt, in denen je ein Fahrzeug verkehrt. Bei einem Fahrtwunsch über einen Korridor hinweg muss der Fahrgast in den anderen Anrufbus beziehungsweise in einen Linienbus umsteigen. Die Ticketpreise richten sich nach dem Schleswig-Holstein Tarif und sind abhängig von den gefahrenen Kilometern. Das Ziel bei der Einführung des Anrufbusses bestand in der Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum und der Verminderung des Pro-Kopf-Emissionsverbrauchs. [Boell04] Ein weiteres Beispiel für einen Anrufbus ist der Anrufbus Niedernwöhren, der Anrufbus Delitz oder der Anrufbus im Landkreis Leer.
Der Anrufbus im Flächenbetrieb ohne Haustürbedienung
Ein Beispiel aus der Praxis ist der Multibus Gangelt Selfkant Waldfeucht. Er verkehrt in den Gemeinden als RF-Bus. Er ist konzessioniert und wird von der West Energie und Verkehr GmbH betrieben und von einem ortsansässigen Taxiunternehmen durchgeführt. [BMVBS09aa, S.106] Er verkehrt ohne festen Linienweg und fährt fahrplanungebunden nach telefonischer Anmeldung. Bei grenzüberschreitenden Fahrten in die Niederlande allerdings verkehrt der Multibus nach festgelegten Abfahrtszeiten, da diese Fahrten mit den niederländischen Regionalbuslinien abgestimmt werden. Die Ticketpreise richten sich nach dem AVV-Verbundtarif. [Aach09] Der Kostendeckungsgrad des Multibusses liegt bei etwa 6 Prozent. Die Ziele, die mit der Einrichtung des Multibusses erreicht werden sollten, lagen in der Reduzierung bestehender Mobilitätsdefizite bei Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren. Außerdem sollten die Effizienz und die Qualität des ÖPNV außerhalb der großen Ballungsräume erhöht werden und neue Kundenkreise erschlossen werden. Des Weiteren sollten Autofahrten auf den Multibus verlagert werden. [BMVBS09aa, S. 36] Ein weiteres Beispiel ist der FLEXIBUS im Verkehrsverbund Mittelschwaben, den Bürger des Landkreises Grünzburg vor allem als Zubringer nutzen können.
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherstellung der öffentlichen Mobilität im ländlichen Raum (Stand des Wissens: 27.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?507678
Literatur
[Aach09] Aachener Verkehrsverbund GmbH (Hrsg.) Grenzenlos fahren, 2009
[BMVBS09aa] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) (Hrsg.) Mobilitätskonzepte zur Sicherung der Daseinsvorsorge in nachfrageschwachen Räumen , 2009/03
[Boell04] Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein (Hrsg.) Anrufbus Ostholstein, 2004
[Gron07] Christoph Groneck Einsatzbeispiel des Anruf-Sammeltaxis (AST) in einem Kreisgebiet: Rhein-Sieg-Kreis, 2007
[Much14] Gemeinde Much (Hrsg.) Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) Much, 2014/12/14
Glossar
Anrufsammeltaxi Das Anrufsammeltaxi verkehrt nur nach rechtzeitiger Anmeldung des Fahrgastes nach einem im Voraus veröffentlichten Fahrplan an einer besonders gekennzeichneten Haltestelle. Im Gegensatz zum Anruflinientaxi endet die Fahrt an einem vom Fahrgast selbst gewählten Ort, beispielsweise seinem Zuhause.
Anruflinientaxi Das Anruflinientaxi verkehrt nur nach rechtzeitiger Anmeldung des Fahrgastes nach einem im Voraus veröffentlichten Fahrplan zwischen den vom Reisenden gewünschten Haltestellen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?495914

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 14:37:29