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Ländliche Mobilität als Gemeinschaftswerk verschiedener Akteure

Erstellt am: 11.03.2019 | Stand des Wissens: 27.07.2023
Synthesebericht gehört zu:

Für eine zukunftsfähige Mobilität im ländlichen Raum ist ein Zusammenwirken zahlreicher Akteurinnen und Akteure notwendig. So stellt Mobilität auf dem Land ein Gemeinschaftswerk der öffentlichen Hand, der Wirtschaft, bestehend aus Verkehrsunternehmen und Anbietenden anderer Mobilitätsdienstleistungen, sowie der Bürgerschaft dar. [BMVI18, S.35]Übergeordnetes und gemeinsames Ziel aller Handelnden ist ein attraktiver, wirtschaftlich effizienter und zukunftsfähiger ÖPNV, der die Lebensqualität der Bevölkerung auf dem Land sichert [FES18, S. 7].
Darüber hinaus verfolgen die einzelnen Akteurinnen und Akteure eigene Interessen und Zielen, die mit unterschiedlichen Herausforderungen einhergehen. Diese werden im Folgenden differenziert nach den Akteurinnen und Akteuren der öffentlichen Hand, den Verkehrsunternehmen und anderen Mobilitätsdienstleistenden und der Bevölkerung genauer betrachtet. Darüber hinaus wird auch der Blick auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Büger gerichtet.
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherstellung der öffentlichen Mobilität im ländlichen Raum (Stand des Wissens: 27.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?507678
Literatur
[BMVI18] Bernd Rittmeier, Melanie Herget , Johann Kaether , Jonas Koch , Katrin Müller Sicherung von Versorgung und Mobilität. Strategien und Praxisbeispiele für gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen , 2018/08
[FES18] Becker, Udo , Bormann, René , Clarus, Elke , Faber, Werner , Herget, Melanie , Holzapfel, Helmut , Hunsicker, Frank , Stuber, Martin , Walter, Ulrike , Weis, Petra , Zimmermann, Hermann Mobilität im ländlichen Raum sichern. Perspektive entwickeln, Identität ermöglichen, Freiräume schaffen, Kostenwahrheit angehen, 2018/08, ISBN/ISSN 978-3-96250-069-6
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?495877

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 23:36:50