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Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Erstellt am: 27.06.2003 | Stand des Wissens: 05.05.2010
Zitiert als:   [EG 2002/49]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Europäischer Rat
Europäisches Parlament
Datum des Inkrafttretens:   2002/06/25
Umgebungslärmrichtlinie

Die vorliegende Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der von der Bevölkerung in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Nähe von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten wahrgenommen wird. Sie gilt weder für Lärm, der von der betroffenen Person selbst verursacht wird, noch für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf Tätigkeiten in militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?49372

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 10:00:19