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ZTV und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen

Erstellt am: 24.06.2003 | Stand des Wissens: 24.06.2003
Zitiert als:   [ZTVStB02]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Datum des Inkrafttretens:   2002
ZTV BEB-StB 02

Die ZTV BEB-StB 02 behandeln Maßnahmen der Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung von Verkehrsflächen aus Beton in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel. Sie behandeln im Teil Allgemeines u.a. Baugrundsätze von Betondecken, Baustoffe, Baustoffgemische, Ausführung, Prüfungen, Abnahme und Abrechnung. In den folgenden Abschnitten werden nacheinander die Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), die Instandsetzung und die Erneuerung ausführlich behandelt. Dabei werden insbesondere die verschiedenen Bauverfahren ausführlich beschrieben.Die ZTV BEB-StB sind darauf abgestellt, dass die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bestandteil des Bauvertrages sind.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?48496

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 16:03:27