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Fluggesellschaften, Flugzeughersteller und verbundene Interessengruppen

Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Den Fluggesellschaften obliegt der Betrieb von Flugzeugen, mit denen Passagiere oder Fracht befördert werden beziehungsweise wird. Hierzu gehört nicht nur die Durchführung des eigentlichen Fluges, sondern auch die Sicherstellung der dazu nötigen Fähigkeiten. Dies umfasst die Ausbildung und Schulung des Flugpersonals einerseits [DLH23], sowie die Vorhaltung von Flugzeugen in einem einwandfreien technischen Zustand durch geeignete Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen andererseits.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich von der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde ein Instandhaltungsprogramm genehmigen zu lassen. In diesem, für jeden Flugzeugtyp speziellen Programm, sind die Intervalle für Sicherheitschecks festgelegt. So wird beispielsweise zwischen A-, B-, C- und D-Checks unterschieden (A: alle zwei Monate; B: alle drei bis fünf Monate; C: alle 18 Monate, D: Grundüberholung alle sechs bis zehn Jahre), in denen verschiedene Flugzeugbereiche und -systeme eingeordnet sind [LHTe18a; AIRL18a]. Die durchführenden Instandhaltungsbetriebe werden ebenfalls vom Luftfahrtbundesamt überwacht und überprüft [LBA14]. Um die Sicherheit während des Fluges weiter zu erhöhen, sind Fluggesellschaften in Kooperation mit den Flugzeugherstellern bemüht, innovative und fortschrittliche Systeme in den Flugzeugmodellen zu verbauen. Ein Beispiel hierfür ist das, sich aktuell in der Entwicklung befindliche, sogenannte Trajectory Recovery System (TRS), das im Fall eines Kontrollverlusts die Piloten beim Treffen von Gegenmaßnahmen unterstützt [KaBe16].
Interessensgruppen aus dem Umfeld der Flugzeughersteller und Fluglinien, beispielswiese Industrieverbände oder Gewerkschaften, beschäftigen sich ebenfalls mit der Sicherheit im Flugverkehr. Sie begleiten und hinterfragen aktuelle Entwicklungen und tragen zum Erfahrungsaustausch bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen bei [VC22]. So werden zum Beispiel die Vorfeldchecks von Flugzeugen aus Drittstaaten, das sogenannte Safety Assessment of Foreign Aircraft (SAFA) Programm der Europäischen Union, begrüßt [EASA18b]. Das Führen von schwarzen Listen, in denen Fluggesellschaften vermerkt werden, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen, wird jedoch kritisch gesehen.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flugsicherheit (Safety) (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?484059
Literatur
[AIRL18a] airliners.de (Hrsg.) Wie oft muss ein Flugzeug zur Inspektion?, 2018
[DLH23] Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Hrsg.) Pilotenausbildung, 2023
[EASA18b] European Aviation Safety Agency - Europäische Agentur für Flugsicherheit (Hrsg.) Ramp Inspection Programmes (SAFA/SACA), 2018
[KaBe16] Nicholas Kasdaglis, Tiziano Bernard, Kimberly Stowers Trajectory Recovery System: Angle of Attack Guidance for Inflight Loss of Control, 2016/06/21
[LBA14] Luftfahrt-Bundesamt (LBA) (Hrsg.) Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes, 2014/07/01
[LHTe18a] Lufthansa Technik (Hrsg.) Instandhaltung bei Lufthansa Technik, 2018
[VC22] Vereinigung Cockpit e.V. (Hrsg.) VC Sicherheitskonzept SafeSky 2022 an Verkehrsministerium übergeben, 2022

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483776

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 14:06:10