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Eisenbahn-Unfalluntersuchung
Jahresbericht 2013

Erstellt am: 14.01.2015
Erscheinungsjahr / -datum:   2014
Ausgabe / Auflage:   2013 / N. n.
Herausgeber:   Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Verlag / Ort:   N. n. / Bonn
Zitiert als:   [EUB14]
Art der Veröffentlichung:   'Graue' Literatur
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de (14.01.15)
Sonstige Informationen:  
Der vorliegende Jahresbericht informiert über die Tätigkeiten der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) gemäß Richtlinie 2004/49/EG (Sicherheitsrichtlinie). Der Jahresbericht beinhaltet nur Informationen zu Untersuchungen, die gemäß § 5 Abs. 1 f Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Untersuchungsbehörde durchgeführt wurden.

Darüber hinaus beinhaltet der Jahresbericht Informationen über die im Berichtszeitraum ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen sowie Maßnahmen, die aufgrund ausgesprochener Sicherheitsempfehlungen durch die Beteiligten getroffen wurden.

Glossar

  • Allgemeines Eisenbahngesetz
    Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (zum Beispiel Bergbahnen).
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?441990

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 23:06:08