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Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

Erstellt am: 01.07.2014 | Stand des Wissens: 01.07.2014
Zitiert als:   [TfV]
Art:   Verordnung
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Datum des Inkrafttretens:   2011/05/07
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)

Hinweis: Änderung durch Art. 2 V v. 22.11.2013 I 4008 (Nr. 68) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Diese Verordnung regelt die Ausbildung von Triebfahrzeugführern, die Erteilung von Triebfahrzeugführerscheinen und Zusatzbescheinigungen, die Registerführung und die Überwachung für Triebfahrzeugführer, die Triebfahrzeuge für Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder eine Sicherheitsgenehmigung nach § 7c des Allgemeinen Eisenbahngesetzes benötigen, auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen, sowie die Anerkennung der Ausbildungsorganisation von sonstigem, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautem Eisenbahnpersonal.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?433079

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 11:40:50