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Zugangsstellen und -wege bei Großveranstaltungen

Erstellt am: 07.03.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Anzahl und Bedeutung von Großveranstaltungen nehmen immer mehr zu. Die sehr starken, häufig jedoch nicht exakt prognostizierbaren Verkehrsströme stellen Veranstalter und Verkehrsunternehmen in der Regel vor enorme Herausforderungen bei der Planung und Abwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), gestatten ihnen aber auch, die Leistungsfähigkeit öffentlicher Verkehrssysteme zu präsentieren und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Unabhängig von der Nutzung von Standard- oder Sonderverkehren ist eine sichere und reibungslose Abwicklung unerlässlich. Dabei nehmen die Zugangsstellen eine Schlüsselposition ein.
Eine potenzielle Gefahrenquelle bei Großveranstaltungen stellt die schwer vorhersehbare Dynamik von Personenströmen dar. Diese schafft nicht nur Druck auf die Zugangsstellen sondern auch an den Zuwegungen [VeRSiert11]. Schon bei der langfristigen Planung sollte auf eine geeignete Gestaltung und Dimensionierung der in Frage kommenden Zugangsstellen und -wege geachtet werden. Wesentlich sind insbesondere ausreichende Warteflächen sowie breite und barrierefreie Wege. Die Halteplätze müssen so angeordnet und dimensioniert werden, dass mehrere oder längere Fahrzeuge halten können. Auch sollten im Regelbetrieb nicht vorgesehene Verknüpfungen - wie Bus-Sonderverkehre mit Straßenbahnen - zusätzlich möglich sein.
Besonderes Augenmerk muss auf die Evakuierungsmöglichkeiten gerichtet werden. Als sehr problematisch stellen sich diese in der Regel bei Haltestellen in Hoch- und Tieflage dar. Mobilitätseingeschränkten Personen kann beispielsweise dadurch geholfen werden, dass Aufzüge nicht prinzipiell bei Brandereignissen durch eine Brandfallsteuerung in sichere Bereiche fahren und außer Betrieb gehen, sonders dass durch neuere Systeme die Brandfallsteuerung erst bei aufzugsnahen Bränden eingreift [Stuv12].
Im Rahmen der kurzfristigen Planung ist es wichtig, dass die Fahrgastströme geordnet und zielgerichtet geleitet werden. Ziel des Projekts VeRSiert war die Entwicklung von Maßnahmen, Handlungsempfehlungen und Systemen zur besseren Vernetzung der an der Planung Beteiligten wie Veranstalter, Verkehrsunternehmen, Bundespolizei, Feuerwehr und Ämter [VeRSiert11]. So sollen Gefahren präventiv vermieden sowie auftretende Notlagen frühzeitig erkannt, eingeschätzt und durch eine bestmögliche Koordination der Einsatzkräfte behandelt werden. Eine wichtige Eingangsgröße war dabei die Simulation von Personenströmen im Normalfall, im Gedränge und in Panik auf Basis von Videoanalysen in Köln.
Wird ein Veranstaltungsgelände von mehreren Haltestellen erschlossen, sollten diese gleich weit und hinreichend entfernt angeordnet werden. Größere Fußwegentfernungen (z. B. 800 m) haben sich vor allem bei Sportstadien als günstig erwiesen, weil dadurch eine bessere Verteilung der Fahrgastströme und eine gleichmäßige Belastung der Haltestellen erreicht wird [EAÖ03].
Zur reibungslosen Abwicklung tragen verschiedene betriebliche Maßnahmen bei. So kann das Einsteigen entspannt werden, wenn nachdrängenden Fahrgästen durch ein schon sichtbares Folgefahrzeug signalisiert wird, dass weitere Kapazitäten zur Verfügung stehen. Auch ein Verlegen, Schließen oder ein temporäres Einrichten von Zugangsstellen kann sinnvoll sein. Wichtig ist in jedem Fall eine allumfassende Information sowohl im Vorfeld als auch in Echtzeit an den Zugangsstellen über die getroffenen Maßnahmen, insbesondere wenn vom Regelbetrieb abgewichen wird.
Wichtig für eine optimale Kapazitätsplanung durch die Verkehrsunternehmen ist eine rechtzeitige und allumfassende Kenntnis über Termine und Besucherzahlen. Dabei sollten die Veranstalter Informationen darüber als ihre Bringeschuld ansehen und nicht als Holschuld durch das Verkehrsunternehmen. Diese Erkenntnis führte zu einer verbesserten ÖPNV-Planung von Großveranstaltungen in der Region um den Hochrhein. Dort stellt alljährlich der Karneval mit seinen vielen Umzügen eine Herausforderung besonders für den Schienenpersonennahverkehr dar. Nicht selten traten während dieser Zeit wegen unattraktiver Fahrlagen oder zu hoher Nachfrage Hindernisse im Betriebsablauf auf, was zwangsläufig zur Verärgerung der Fahrgäste führte. Aus diesem Anlass begründeten die DB Regio Südbaden und die Veranstalter im Jahre 2005 eine Kooperation zur Optimierung des ÖPNV-Angebotes. Dieses Modell wurde sogar 2011 mit einem Innovationspreis des Ministeriums für Umwelt, Verkehr und Naturschutz des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet und ist auf andere Großveranstaltungen übertragbar [DBRegio11].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[DBRegio11] Erhard, Hendrik, Ganther, Thilo Kooperationsmarketing als Erfolgsmodell
Betriebs- und Marketinginstrumene zur professionellen Abwicklung von Großveranstaltungen, veröffentlicht in Der Nahverkehr, alba Verlag Düsseldorf, 2001/05
[EAÖ03] Wörner, Wolfgang Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - EAÖ, Ausgabe/Auflage 2003, FGSV-Verlag / Köln, 2003
[Stuv12] Boenke, Dirk Dr.-Ing., Girnau, Günter Prof. Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h., u.a. Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Ausgabe/Auflage 2., vollständig überarb. und erw. Aufl., Düsseldorf / Alba Fachverlag, 2012/08, ISBN/ISSN 978-3-87094-4
[VeRSiert11] Dr. Reinkober, Norbert, Fritsch, Holger, Junker, Olaf, Majer, Ralph, Hagen, Christoph Großveranstaltungen - Herausforderungen für den ÖPNV, veröffentlicht in Der Nahverkehr, alba Düsseldorf, 2011/11
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?406807

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 14:37:19