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Zugangswege zum ÖPNV

Erstellt am: 22.02.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Neben dem direkten Zugang über die Infrastruktur einer Zugangsstelle existieren auch indirekte Zugangswege zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das sind in aller Regel Informationswege, sei es klassisch durch Personen, Hefte, Flyer und Aushänge oder modern durch elektronische Auskunftssysteme und soziale Netzwerke.
Moderne Zugangsmedien haben innerhalb weniger Jahre immens an Bedeutung gewonnen. Immer öfter werden potenzielle Kunden aber auch über spezielle Tickets und andere alternative Zugangswege an den ÖPNV herangeführt. Zum Vermindern spezieller Zugangshemmnisse existieren schließlich zunehmend gezielte Informationen und persönliche Hilfestellungen.

Gedruckte Medien sind dabei in den letzten Jahren immer mehr in den Hintergrund gerückt. Der Blick ins Internet zur schnellen Planung einer Reisekette ist inzwischen Standard, zumal moderne Fahrgastinformationen intermodal funktionieren. Durch die steigende Verbreitung mobiler Endgeräte (Smartphones) gehört die Echtzeitinformation inzwischen zur Erwartungshaltung der Kunden [Pfist11]. 2017 nutzten etwa zwei Drittel aller Fahrgäste ihr Smartphone, um sich über Verbindungen in Ihrer Region zu informieren, rund 20 Prozent zum Erwerb eines Tickets von Ihrem Verkehrsverbund [KUN19]. Bereits eine Befragung zu den Informationswegen der Fahrgäste des regionalen Nachtverkehrs rund um Dresden im Juni 2012 zeigt, dass sich eine deutliche Mehrheit durch das Internet (mobil und stationär) über das Verkehrsmittel informiert hat (Abbildung 1).


Internetnutzung.jpgAbb. 1: Anteil der genutzten Informationsmöglichkeiten bei Fahrgästen eines regionalen Nachtverkehrs im Juni 2012

Neben den zeitlichen und tariflichen Informationen zu den Reiseketten ist es auch möglich, Informationen über die Infrastruktur wie beispielsweise Parkplätze oder Barrierefreiheit in Form eines Stationssteckbriefes darzustellen [BauKe09]. So können wesentliche Zugangshemmnisse durch die Unkenntnis der örtlichen Situation an unbekannten Zugangsstellen abgebaut werden.

Um Attraktivitätsdefizite im ländlichen Raum durch kaum mehr angebotenen ÖPNV entgegenzuwirken und die Mobilität zu sichern, wird im Forschungsvorhaben inmod - elektromobil auf dem Land eine multimodale und elektrisch-ökologische Lösung untersucht. Dafür werden Busse oft und regelmäßig auf den Hauptverkehrsachsen fahren und die Fahrgäste schnell zu den mittleren und größeren Orten bringen. Aus kleineren Orten entlang der Strecke gelangen sie mit einem Elektrofahrrad kostenlos zur Bushaltestelle am Hauptverkehrsnetz. Dadurch können die Busse den ländlichen Raum auf kürzeren und schnelleren Strecken ohne Mehraufwand häufiger bedienen [inmod12].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[BauKe09] Baute, Stephan, Kerkhoff, Ralf Fahrgastinformation per Steckbrief, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Albaverlag Düsseldorf, 2009/11
[inmod12] inmod - Elektromobilität auf dem Land, 2012
[KUN19] Alexander Kunst Nutzung des Smartphones für Informationen/Ticket-Erwerb im ÖPNV in Deutschland 2017, 2019/11/06
[Pfist11] Pfister, Ulrich Fahrgast 2.0 - Sein Bedürfnis nach Information, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Albaverlag Düssldorf, 2011/04
Glossar
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?405622

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 13:51:39