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BAWMerkblatt
Bauwerksinspektion (MBI)

Erstellt am: 10.04.2012 | Stand des Wissens: 22.10.2021
Zitiert als:   [BAW10]
Art:   Norm / Standard
Geltungsbereich:   ohne
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Datum des Inkrafttretens:   2010/07
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist gemäß VV-WSV 2101, 2009, verpflichtet, an den dort aufgeführten Verkehrswasserbauwerken Bauwerksinspektionen durchzuführen. Der formelle Ablauf wird in der oben genannten Verwaltungsvorschrift geregelt. Zur IT- technischen Unterstützung der Abläufe wurde das Programmsystem WSVPruf zum 20. Dezember 2006 eingeführt. Um die Inspizierenden bei der Bewertung von Schäden mit Schadensklassen zu unterstützen, wurde das BAW-Merkblatt Schadensklassifizierung an Verkehrswasserbauwerken, das auch als Online-Hilfe in WSVPruf integriert ist, erstellt, BAW-MSV, 2010.
Das vorliegende Merkblatt ergänzt die oben genannten Dokumente hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisdarstellung der Bauwerksinspektion. Dabei werden alle Objektarten, die gemäß Verwaltungsvorschrift zu inspizieren sind, berücksichtigt. Dazu werden die Ausführungen im Textteil allgemein gehalten und die objektartspezifischen Dokumente in den Anlagen aufgenommen. Durch die Konzeption als Lose-Blatt-Sammlung ist eine zukünftige Ergänzung ebenso möglich wie die Zusammenführung aller für die Inspektion relevanten Dokumente in einem Ordner.
Das FIS enthält eine Auswahl von BAWMerkblättern und BAWRichtlinien. Mehr Dokumente finden Sie in HENRY, dem Fachrepositorium für wissenschaftliche Publikationen aus dem Fachbereich Wasserbau.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?386637

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 11:22:25