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Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren)

Erstellt am: 23.02.2011 | Stand des Wissens: 23.02.2011
Zitiert als:   [28. BImSchV]
Art:   Verordnung
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundesrepublik Deutschland
Datum des Inkrafttretens:   2004/04/20
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien 2001/63/EG der Kommission vom
17. August 2001 zur Anpassung der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen
zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden
Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte an den technischen
Fortschritt (ABl. EG Nr. L 227 S. 41) und 2002/88/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 9. Dezember 2002 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von
gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für
mobile Maschinen und Geräte (ABl. EU 2003 Nr. L 35 S. 28).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?342810

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 13:41:52