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Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft

Erstellt am: 06.12.2010 | Stand des Wissens: 02.04.2014
Zitiert als:   [2008/57/EGb]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Europäisches Parlament und Rat
Datum des Inkrafttretens:   2008/06/17
Mit dieser Richtlinie werden die Bedingungen festgelegt, die für die Verwirklichung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft im Einklang mit der Richtlinie 2004/49/EG erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen betreffen die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, die Umrüstung, die Erneuerung, den Betrieb und die Instandhaltung von Bestandteilen dieses Systems und darüber hinaus die Qualifikationen sowie die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in Bezug auf das für seinen Betrieb und seine Instandsetzung eingesetzte Personal.

bekanntgegeben im

ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1

geändert durch
  • Richtlinie 2009/131/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 L273 S.12 17.10.2009
  • Richtlinie 2011/18/EU der Kommission vom 1. März 2011 L57 S. 21 02.03.2011
  • Richtlinie 2013/9/EU der Kommission vom 11.März 2013 L68 S. 55 12.03.2013
  • Richtlinie 2014/38/EU der Kommission vom 10. März 2014 L 70 20 11.3.2014

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?335429

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 23:48:09