Forschungsinformationssystem des BMVI

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Neue beihilferechtliche Vorgaben für Direktvergaben im SPNV

Erstellt am: 17.08.2010
Autoren:   Dr. Lorenz Wachinger
Dr. Christoph Zimmer
Erscheinungsjahr / -datum:   2010/08
Veröffentlicht in:   Der Nahverkehr
Ausgabe / Auflage:   Juli/August 2010
Verlag / Ort:   Alba Fachverlag Düsseldorf
Seiten:   S. 30-34
Zitiert als:   [Wach10]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   ISSN 0722-8287

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?329255

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 07:46:48