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Empfehlungen für Planung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs

Erstellt am: 10.08.2010
Autoren:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Erscheinungsjahr / -datum:   2010/06
Verlag / Ort:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln
Zitiert als:   [Koehl10]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   978-3-941790-25-4
Sonstige Informationen:   Forschungsprojekt des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) FA-Nr. 70.837/2009 im Auftrag des bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Ansprechpartner
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?328364

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 07:36:36