Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr
Erstellt am: 30.03.2010 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Charakteristisch für den Kombinierten Verkehr sind standardisierte Ladeeinheiten, die beim Umschlag in den Terminals den Verkehrsträger wechseln. Im logistischen Sinn ist jedes Stückgut eine Ladeeinheit, wenn es sich aufgrund des Gewichtes, des Volumens und der Abmessungen mit automatischen oder mechanischen Transport- oder Ladehilfsmitteln handhaben lässt. Durch die Festlegung von Form und Abmessung der Ladeeinheiten, die gegebenenfalls mehrere Stückgüter zusammenfassen, entstehen folgende Vorteile [Mart09]:
- bessere Lade- und Lagerraumausnutzung durch Formschluss und Stapelfähigkeit,
- schnellere, sichere und einfachere Handhabung,
- Erleichterung von Mechanisierung und Automatisierung zur Senkung der Kosten und Erhöhung des Durchsatzes,
- Kostensenkung durch Abstimmung oder Übereinstimmung von Produktionseinheit, Transporteinheit, Lagereinheit und Verkaufseinheit,
- Nutzbarkeit von Ladeeinheiten als kostengünstige, kurzfristig verfügbare Lagerfläche.
Dennoch müssen die Nachteile wie Kosten und Eigenmasse der Ladeeinheiten sowie der Aufwand für die Bereitstellung von Leerbehältern beachtet werden [Boga08].
Im Kombinierten Verkehr werden hauptsächlich drei Arten von Ladeeinheiten verwendet, wie beispielsweise Container, Wechselbrücken und Sattelauflieger [ArIs08, S. 733f.].
Ihre wichtigsten Eigenschaften sind in der Abbildung 1 zu entnehmen.
Im Kombinierten Verkehr werden hauptsächlich drei Arten von Ladeeinheiten verwendet, wie beispielsweise Container, Wechselbrücken und Sattelauflieger [ArIs08, S. 733f.].
Ihre wichtigsten Eigenschaften sind in der Abbildung 1 zu entnehmen.
Abb. 1: Maße, Gewichte und Volumina verschiedener Ladeeinheiten des Kombinierten Verkehrs; eigene Darstellung mit [Gude06; Vahr05] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Container (deutsch: Behälter) sind die verbreitetesten Ladeeinheiten und können anhand eines Codes eindeutig identifiziert werden. Ihre Maße und Festigkeiten sind genormt. Container nach Norm der Internationalen Standardisierungsorganisation ISO sind mit Eckbeschlägen zur Handhabung mit Kränen ausgerüstet und neunfach stapelbar. Die Beladung erfolgt über Türen an den Stirn- oder Längsseiten. Aufgrund ihrer Innenmaße sind sie für den Transport von Europaletten unvorteilhaft [Vahr05]. Ihre Längen betragen 20, 30, 40 oder 45 Fuß. 20 Fuß entsprechen 6,10 Metern, welches zugleich die Äquivalenteinheit (TEU) ist, in der Mengen im Kombinierten Verkehr häufig angegeben werden (für zusätzliche Informationen siehe Synthesebericht Container als Ladeeinheit im Kombinierten Verkehr). Wechselbrücken sind abnehmbare, an den Unterseiten mit verstärkten Greifzangenleisten ausgestattete Lastwagenaufbauten, die ein besseres Verhältnis zwischen Nutz- und Eigenlast bieten. Ihre Abmessungen entsprechen denen des Straßengüterverkehrs [BuCl09]. Wechselbrücken können fahrzeugunabhängig auf Stützfüßen abgestellt werden, was auch außerhalb des Kombinierten Verkehrs von Vorteil ist [ArIs08]. Stahlkoffer-Wechselaufbauten sind bis zu dreifach stapelbar - eine Eigenschaft, die zur Ausnutzung der Kapazität insbesondere im Kombinierten Verkehr unter Beteiligung der Binnenschifffahrt von Bedeutung ist [Boga08](siehe Synthesebericht Wechselbrücken im Kombinierten Verkehr).
Bei Sattelaufliegern und Anhängern stellt die Kranbarkeit ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal dar [ArIs08]. Kranbare Ladeeinheiten verfügen über Greifkanten genannte verstärkte Stellen am Außenrahmen und eignen sich daher für den Vertikalumschlag. Sie müssen für den Bahntransport zugelassen und kodifiziert werden. Nicht kranbare Sattelauflieger können im Kombinierten Verkehr Schiene - Straße mit der Rollenden Landstraße oder speziellen Waggonkonzepten, zum Beispiel Modalohr oder CargoBeamer, transportiert werden (siehe Synthesebericht Sattelauflieger im Kombinierten Verkehr.