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Gebühren der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die gesetzliche Grundlage für die Höhe der Gebühren bildet derzeit die Anlage zum §14 des Bundesstraßenmautgesetzes [BFStrMG11]. Die Gebühren orientieren sich an den Infrastruktur-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten und richten sich sowohl an der Verursachung als auch an der Veranlassung der einzelnen Fahrzeugkategorien. Die Gebühren sind pro gefahrenem Kilometer auf den mautpflichtigen Straßen zu entrichten und wurden erstmals am 1. Januar 2005 erhoben. Eine Staffelung der Gebühren u.a. nach ökologischen Gesichtspunkten setzt Anreize hin zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Rechtsvorschriften
[BFStrMG11] Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301175

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 23:29:16