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Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw-Maut

Erstellt am: 24.03.2010
Autoren:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Erscheinungsjahr / -datum:   2009/06/23
Ausgabe / Auflage:   Drucksache 16/13739
Zitiert als:   [BMVBS09t]
Art der Veröffentlichung:   'Graue' Literatur
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613739 ... (17.12.10)
Sonstige Informationen:   Die Webseite wurde am 17.12.2010 abgerufen. Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Originaltext nicht eingestellt werden. Falls der Artikel nicht mehr einsehbar ist, wenden Sie sich bitte an den Administrator der zitierten Quelle.

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Zitiert in Synthesebericht

Ansprechpartner
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?300232

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 07:20:46