Forschungsinformationssystem des BMVI

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QMS eines städtischen Verkehrsunternehmens

Erstellt am: 07.05.2008
Autoren:   Nussbaum, Martin, Dipl.-Ing.
Erscheinungsjahr / -datum:   2008/04/09
Zitiert als:   [Nuss08]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Vortrag auf dem Seminar "Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr" am 09.04.2008 in Nürnberg
Download: http://www.fgsv.de/uploads/media/06_Nussbaum.pdf

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Weiterführend zu Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?261672

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 11:30:33