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Fußgängerverkehrsbetrieb - Qualitätsindikatoren

Erstellt am: 24.07.2007 | Stand des Wissens: 16.03.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Beim Betrieb von Fußgängerverkehrsanlagen entstehen im Gegensatz zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) keine direkten Kosten. Kosten entstehen bei der Instandhaltung der Anlagen oder zu ihrer Attraktivitätssteigerung.
Betriebliche Unterhaltung von Fußgängerverkehrsanlagen
Unter betrieblicher Unterhaltung ist die Kontrolle der Straßen hinsichtlich auf deren Zustand und die Wartung der Straßen zu verstehen. Dazu gehört beispielsweise Entwässerung, Unterhalt, Reinigung und Grünpflege. [KIFT13] Darüber hinaus muss aus Sicherheitsgründen für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt werden, um einerseits die Verkehrssicherheit und andererseits die soziale Sicherheit zu gewährleisten. Laut [FGSV02c] sollen Anlagen des Fußgängerverkehrs aus Gründen der Sicherheit (wegen Stolper- und Rutschgefahr) stets in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Die Indikatoren für einen einwandfreien Zustand werden jedoch nicht genannt.
Winterdienst für Fußgängerverkehrsanlagen
Innerorts hat der Anlieger nur eine für den Fußgängerverkehr notwendige Gehwegbreite zu betreuen [Fuss10]. Gehwegflächen müssen generell in einer solchen Breite geräumt oder gestreut werden, dass Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende sie ohne Probleme benutzen können [FGSV02c]. Dies ergibt eine schneefreie Wegführung mit einer Breite von mindestens 1,20 Metern. Außerorts besteht für Fußwege keine Streupflicht. Allerdings gibt das Bundesministerium für Verkehr für qualifizierte Außerortsstraßen vor, dass Fußwege, Radwege und Mehrzweckstreifen Winterdienst zu Zeiträumen entsprechend der örtlichen Verkehrsbedürfnisse erhalten. [Fuss10] Die Kriterien zur Beurteilung werden nicht zur Verfügung gestellt.
Fußgängerklima
Um möglichst viele Bürger zum zu Fuß gehen zu animieren, sollten Gemeinden um ein möglichst fußgängerfreundliches Klima bemüht sein. Zur Beurteilung des Fußgängerklimas einer Kommune stehen die in Abbildung 1 beschriebenen Indikatoren zur Verfügung.

231899.pngAbbildung 1: Fußgängerfreundliches Klima [UBA05d, S. 37]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Monitoring des Nichtmotorisierten Verkehrs (Stand des Wissens: 10.05.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?493403
Literatur
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[Fuss10] FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland (Hrsg.) Witterungsbedingte Einflüsse
, 2010
[KIFT13] Karlsruher Institut für Technologie (Hrsg.) Betrieb und Erhaltung von Straßen - Teil: Straßenbetrieb -, 2013
[UBA05d] BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Schäfer, Karl-Heinz Qualitätsziele und Indikatoren für eine nachhaltige Mobilität - Anwenderleitfaden, veröffentlicht in Mensch-Stadt-Verkehr-Umwelt, 2005
Weiterführende Literatur
[FGSV11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG), FGSV Verlag / Köln, 2011, ISBN/ISSN 978-3-941790-76-6
[HBVA11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011/06
[FSGV20] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen, 2020, ISBN/ISSN 978-3-86446-269-6
[RASt06] Baier, Reinhold, et al. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06, Ausgabe/Auflage 2006, Köln, 2007, ISBN/ISSN 978-3-939715-21-4
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Instandhaltung
Im Kontext des Erhaltungsmanagements bezeichnen die Begriffe "Instandhaltung" und "bauliche Unterhaltung" bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens ausgeführt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?231899

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 16:54:11