Forschungsinformationssystem des BMVI

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NRW setzt auf Riesen-Lkw

Erstellt am: 06.07.2007
Autoren:   von Gersdorff, Alexander
Hüvel, Detlev
Erscheinungsjahr / -datum:   2007/03/03
Veröffentlicht in:   Rheinische Post
Ausgabe / Auflage:   RP Nr. 53 vom 3. März 2007
Herausgeber:   Arnold, Gottfried, Dr.
Betz, Esther, Dr.
Verlag / Ort:   Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlags-GmbH, Düsseldorf
Seiten:   A1
Zitiert als:   [GeHü07]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?230284

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 06:46:40