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Lastzugkombinationen in Deutschland - Überblick

Erstellt am: 19.04.2007 | Stand des Wissens: 23.12.2022
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Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Modellversuche mit Lang-Lkw, auch "Gigaliner" genannt (Oder: EuroCombi, Ecocombi, Long Combination Vehicle), in verschiedenen Bundesländern sowie auf Bundesebene durchgeführt, die der Einführung des streckenbezogenen Regelbetriebs von Lang-Lkw vorausgingen [BMVBS12].

Bereits im Jahr 2004 pendelte in Bremen ein 66-Tonnen-Gigaliner mit einer Sondergenehmigung vom Hafen zu einer Kaffeerösterei und auch im Hamburger Hafen werden seit einigen Jahren Lastzugkombinationen für Containertransporte eingesetzt, die zum Teil über öffentliche Straßen führen. In die öffentliche Diskussion geriet das Thema jedoch erst mit dem im Sommer 2006 gestarteten Gigaliner-Modellversuch in Niedersachsen. Das Bundesverkehrsministerium hatte das Land Niedersachsen Anfang September 2006 zunächst mit der Begründung, dass es zu viele ungeklärte Fragen bezüglich der Risiken und Auswirkungen gäbe, aufgefordert, den Modellversuch abzubrechen. Letztlich wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, eine Studie zu dem Thema vorzubereiten, deren Ergebnisse im März 2007 veröffentlicht wurden und erneut zu kontroversen Diskussionen führten [BASt07c].

Daraufhin starteten auch andere Bundesländer Modellversuche, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen Ende 2006, Thüringen ab Februar 2008 (auf ausgewählten Autobahnabschnitten) und Schleswig-Holstein Anfang 2010 (auf zwei Strecken zwischen Neumünster, Stapelfeld und Rendsburg) [Verk09; Verk10]. Darüber hinaus wurde in Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2007 eine Lastzugkombination genehmigt, die im Fährverkehr nach Schweden über den Rostocker Hafen zum Einsatz kam und in Baden-Württemberg setzte die Firma Daimler-Chrysler (heutige Daimler AG) von September 2006 bis September 2008 zwischen den Werken Stuttgart-Untertürkheim und Sindelfingen einen Gigaliner auf einer festen Strecke ein [trak06]. In den genannten Modellversuchen der Bundesländer war das zulässige Gesamtgewicht der Lastzugkombinationen wie bei herkömmlichen Lkw meist auf 40 Tonnen beschränkt, unter anderem um Schäden an Brücken ausschließen zu können (Ausnahme: Bremen). Die zulässige Länge der Lkw betrug zumeist 25 Meter.

Mit einem fünfjährigen Feldversuch startete 2012 die erste bundesweite Testphase mit Gigalinern, die 2016 zu Ende ging und deren positive Ergebnisse ausschlaggebend für die Überführung des Lang-Lkw in den streckenbezogenen Regelbetrieb waren [BASt16].

Landesverkehrsministerkonferenzen 2007, 2010 und 2011
Auf der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2007 verständigten sich die Verkehrsminister zunächst darauf, dass zukünftig keine Lastzugkombinationen auf deutschen Straßen fahren sollten. Die laufenden Modellversuche sollten noch planmäßig zu Ende geführt werden, neue Versuche würden aber nicht mehr zugelassen. Zwischenzeitlich riefen aber einige Bundesländer bereits neue Versuche ins Leben oder führten ältere Modellversuche fort. Auf der Landesverkehrsministerkonferenz im Oktober 2010 sprachen sich dann sieben Länder für weitere Testfahrten aus, ein Bundesland enthielt sich der Stimme und acht Länder lehnten einen groß angelegten Feldversuch mit Gigalinern ab [Verk10b; Spie10].
Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz in Köln im Oktober 2011 machten die Verkehrsminister der Länder den Weg frei für den geplanten Feldversuch mit Lang-Lkw, wobei acht Bundesländer für und acht gegen den Antrag stimmten. Die entsprechende Verordnung trat am 01.01.2012 in Kraft [LKWÜberlStVAusnV]. Der fünfjährige Feldversuch startete Anfang 2012 [Verk11a; Verk11b] unter Federführung des BMVI, in Zusammenarbeit mit Unternehmen und unter wissenschaftlicher Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Zu Beginn war die Beteiligung am Feldversuch noch recht verhalten und aufgrund der Fragmentierung der teilnehmenden Bundesländer (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten Verfassungsklagen gegen den Testbetrieb eingereicht) waren zahlreiche Routen für die Gigaliner nicht befahrbar. Über die Jahre vergrößerte sich das Netz der Straßen jedoch weitgehend. Am Feldversuch beteiligten sich zuletzt 13 Bundesländer und 60 Unternehmen mit 161 Lang-Lkw. Der Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Herbst 2016 veröffentlicht und zog eine positive Bilanz, woraufhin noch im Dezember 2016 die Änderungsverordnung zur Überführung des Lang-Lkw in den streckenbezogenen Regelbetrieb beschlossen wurde, die Anfang 2017 in Kraft trat [BMVI21v].

Seit dem 01.01.2017 dürfen Lang-Lkw auf den ausgewiesenen Strecken fahren, welche das jeweilige Bundesland als geeignet für den Einsatz von Lang-Lkw befunden hat und die daraufhin in der Ausnahme-Verordnung veröffentlicht werden. Die zum Teil kritische Haltung einzelner Bundesländer dem Lang-Lkw gegenüber hat dazu geführt, dass eine Reihe von Bundesländern keine geeigneten Strecken für das Positivnetz und somit für den Einsatz von Lang-Lkw ausgewiesen hatten. So existierten beispielsweise in Sachsen-Anhalt nur einzelne Lückenschlüsse von Autobahnen. Erst mit der zweiten Änderungs-Verordnung hat Bremen seine Autobahnen und Mecklenburg-Vorpommern einzelne Strecken zum Befahren mit Lang-Lkw freigegeben. Mit der fünften Änderungs-Verordnung hat Baden-Württemberg einen Teil seines Autobahnnetzes und einzelne Strecken im nachgeordneten Netz als geeignet gemeldet und mit der sechsten Änderungs-Verordnung kamen schließlich Strecken in Brandenburg hinzu [BASt16]. Im Dezember 2017 wurde die Einsatzmöglichkeit des Lang-Lkw im Rahmen der 8. Änderungsverordnung noch einmal ausgeweitet, sodass sich das Positivnetz nun über 15 Bundesländer erstreckt [BMVI21v]. Mit der 9. Änderungsverordnung im Oktober 2019 kamen weitere Strecken sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Abbiegeassistenten für Lang Lkw (für neue Lang Lkw ab 01.07.2020, für Bestandsfahrzeuge ab 01.07.2022) hinzu [BMVI19p]. Durch das in Inkrafttreten der 10. Änderungsverordnung im November 2020 wurde mehr als 200 weitere Strecken in das Positivnetz aufgekommen. Außerdem wurde in Brandenburg das gesamte Straßennetz für die Lang-Lkw Type 1 (verlängerter Sattelauflieger) freigegeben [BMVI21k].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Lastzugkombinationen im Straßengüterverkehr (Stand des Wissens: 23.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?221041
Literatur
[BASt07c] Glaeser, Klaus-Peter, Dr., Kaschner, Rolf, Lerner, Markus, Roder, Kurt, Weber, Roland, Wolf, Andreas, Zander, Ulf , Weber, Roland, Dr.-Ing. Auswirkungen von neuen Fahrzeugkonzepten auf die Infrastruktur des Bundesfernstraßennetzes, Ausgabe/Auflage Schlussbericht, Langfassung (2. Auflage), 2006/11
[BASt16] Irzik, Marco , Kranz, Thomas , Bühne, Jan-André, Glaeser, Klaus-Peter, Limbeck, Sigrid , Gail, Jost , Bartolomaeus, Wolfram , Wolf, Andreas , Sistenich, Christof, Kaundinya, Ingo , Jungfeld, Ilja, Ellmers, Uwe , Kübler, Janine, Holte, Hardy , Kaschner, Rolf Feldversuch mit Lang-Lkw, 2016/11
[BMVBS12] k.A. Fragen und Antworten zum Feldversuch Lang-Lkw, 2012
[BMVI19p] bmvi.de (Hrsg.) Abbiegeassistent wird für Lang-Lkw Pflicht, 2019/10/02
[BMVI21k] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Positivnetz für Lang-Lkw wächst um mehr als 200 neue Strecken, 2021
[BMVI21v] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Lang-LKW fahren dauerhaft auf geeigneten Strecken, 2021/09
[Spie10] k.A. Monstertrucks dürfen auf die Autobahn, SPIEGEL ONLINE GmbH Ein Unternehmen der SPIEGELnet GmbH Brandstwiete 19 20457 Hamburg , 2010/11/23
[trak06] k.A. Hersteller zeigen Größe, veröffentlicht in trans aktuell (Zeitung für Transport, Verkehr und Mobilität), Ausgabe/Auflage Nr. 21, ETM Euro TransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH, 2006/09/29, ISBN/ISSN 0947-7268
[Verk09] k.A. Thüringen verlängert Pilotversuch für EuroCombi, veröffentlicht in Verkehrsrundschau, Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München , 2009/01/07
[Verk10] k.A. Schleswig-Holstein: Feldversuch mit Eurocombi gestartet, veröffentlicht in Verkehrsrundschau, Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München , 2010/02/05
[Verk10b] k.A. Ramsauer hält an Eurocombi-Feldversuch fest, Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München , 2010/10/07
[Verk11a] k.A. Verkehrsminister machen Weg frei für Lang-LKW, Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München, 2011/10/06
[Verk11b] k.A. SPD und Grüne klagen gegen Feldversuch mit Lang-LKW, Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München, 2011/12/13
Weiterführende Literatur
[trak06a] Rathmann, Matthias Bayern wartet mit Euro-Combis, veröffentlicht in trans aktuell (Zeitung für Transport, Verkehr und Mobilität), Ausgabe/Auflage Nr. 21, ETM Euro TransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH, 2006/10/27, ISBN/ISSN 0947-7268
[CEDR07] Berndtsson, Anders , Lundqvist, Anders , Report on 60-t vehicles, Ausgabe/Auflage CEDR report 2007/01, 2007/10
[forsa07] forsa Zulassung von GigaLinern auf Deutschlands Straßen - forsa Umfrage, 2007/10/04
[96/53/EG] Richtlinie 96/53/EG
[LKWÜberlStVAusnV] Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinaionen mit Überlänge
[LKWÜberlStVAusnVa] Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
[StVZO] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Sattelauflieger Ein motorloses Fahrzeug für den Güterverkehr, das dazu bestimmt ist, so an eine Zugmaschine angekuppelt zu werden, dass ein wesentlicher Teil seines Gewichts und seiner Ladung von diesem Kraftfahrzeug getragen wird. Eine Anpassung der Sattelanhäger für die Verwendung im Kombinierten Verkehr kann erforderlich sein. Der Begriff Sattelanhänger wird im FIS synonym verwendet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?222051

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 08:40:03