Forschungsinformationssystem des BMVI

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Zehn Jahre Wettbewerb im SPNV

Erstellt am: 02.11.2006
Autoren:   Wewers, Bernhard
Erscheinungsjahr / -datum:   2006
Zitiert als:   [Wewe06]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Vortrag der BAG-SPNV 2006

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?206071

Gedruckt am Sonntag, 5. Mai 2024 23:04:41