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Nachtflugbeschränkungen

Erstellt am: 10.11.2002 | Stand des Wissens: 27.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

In der Nacht wird Fluglärm, aufgrund des sehr niedrigen Basisgeräuschpegels, als besonders störend empfunden. Daher ist an vielen Flughäfen nur ein stark eingeschränkter Betrieb mit Flugzeugen der leisesten Flugzeuglärmkategorie zugelassen, während an anderen sogar ein gänzliches Nachtflugverbot erteilt wird.

An allen deutschen Verkehrsflughäfen werden Ausnahmen von Nachtflugbeschränkungen nur zugelassen für:
  • Landungen von Luftfahrzeugen, die nachweislich aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen den Flughafen als Ausweichflughafen anfliegen,
  • Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die sich in medizinischen Hilfeleistungs- oder Katastropheneinsätzen befinden oder die für Mess- und Kontrollflüge eingesetzt werden.
Durch lärmdifferenzierte Gebührenordnungen werden ebenfalls Anreize geschaffen, die nächtlichen Stunden als An- und Abflugflugzeit zu meiden. Nachtflugverbote sind inzwischen an vielen europäischen Flughäfen eingeführt worden. Eine allgemeine internationale Einführung derartiger Beschränkungen würde aber den weltweiten Luftverkehr zum Erliegen bringen. Zeitverschiebungen übertragen nächtliche Landeverbote auf die unbehinderten Zeitabschnitte anderer Flughäfen. In New York könnten beispielsweise zwischen 10 und 18 Uhr keine Maschinen Richtung London abheben, sofern dort ein Nachtflugverbot herrschte. Umgekehrt würden zusätzlich in London zwischen 10 und 18 Uhr keine Maschinen aus New York ankommen, wenn sie in dort in der Nacht nicht starten dürften.
Der Anspruch der Gesellschaft nach dichtem Luftverkehr, der Erhaltung von Flughäfen als Wirtschaftsstandorte und die wirtschaftlich notwendige Nutzungsrate moderner Strahlverkehrsflugzeuge stehen seit vielen Jahren einer Reduzierung des Flugverkehrs aus Gründen des Lärm- und Umweltschutzes gegenüber. Die Interessen der Flughafenanrainerinnen und -anrainer sind dabei in ausreichendem Maße zu berücksichtigen, da insbesondere die nächtliche Belastung durch Fluglärm nach aktuellen Untersuchungen zum Teil erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Menschen hat, zum Beispiel durch eine Zunahme des Risikos für schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen und Angststörungen. [UBA23aa]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Lärmminderung (Stand des Wissens: 13.12.2016)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?97653
Literatur
[DLR92] Beyhoff, Stefan, Ehmer, Hansjochen, Dr., Focke, Horst, Warlitzer, Volker Verkehrspolitische Optionen zur Lärmreduktion an Flughäfen dargestellt am Beispiel des Flughafens Hamburg, DLR Köln, 1992/12, ISBN/ISSN ISSN 0939-2963
[Ham01] k.A. Fluglärmschutzbericht 2001, 2002/11

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?19145

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 11:23:45