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Revidierte Rheinschifffahrtsakte

Erstellt am: 21.10.2005 | Stand des Wissens: 21.10.2005
Zitiert als:   [Rhein63]
Art:   Abkommen
Geltungsbereich:   Europa
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Rheinstaaten
Datum des Inkrafttretens:   1963/11/20
Die revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (Mannheimer Akte) regelt als internationales Abkommen den Schiffsverkehr auf dem Rhein.
Zu den Kernpunkten des Vertrages zählen:
  • eine freie Schifffahrt
  • die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten
  • die Freistellung von Schifffahrtsabgaben
  • eine vereinfachte Zollabfertigung
  • eine Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
  • eine Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
  • eine einheitliche Gerichtsbarkeit und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten
  • die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?171614

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 09:55:52