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Gesetz zu den Änderungen des Inmarsat-Übereinkommen

Erstellt am: 11.10.2005 | Stand des Wissens: 19.09.2012
Zitiert als:   [INMAR00]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   2000/03/17
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen Organisation für mobile Satellitenkommunikation (Inmarsat), die weltweit mobile Satellitenkommunikation anbietet.

Am 3. September 1976 zwecks Unterstützung der am Seeverkehr beteiligten Staaten gegründet, hat sich Inmarsat seitdem mit 86 Mitgliedsländern zum größten Erbringer satellitengestützter Mobilfunkdienste sowie von Notruf- und Sicherheitsanwendungen auf See (Global Maritime Distress and Safety System - GMDSS), in der Luft und an Land entwickelt.
Die zwölfte Versammlung der Vertragsparteien hat am 24. April 1998 verschiedene Änderungen des Inmarsat-Übereinkommens beschlossen.

Diese Änderungen waren für eine Umstrukturierung der Organisation erforderlich, um sie den Bedürfnissen und Erfordernissen eines liberalisierten und dynamischen Wettbewerbsumfeldes anzupassen, die satzungsmäßigen Voraussetzungen für ein privatisiertes Betriebsunternehmen zu schaffen und die Kontinuität des satellitengestützten globalen Notruf- und Sicherheitssystems zu gewährleisten.
Die beschlossenen Änderungen des Inmarsat-Übereinkommens sollen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt werden.

Bundestag Drucksache 14/1089

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?169375

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 09:38:53